1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Wasserschaden

24. September 2002
https://p.dw.com/p/2hDR

Ein rheinland-pfälzischer Autohändler hat einem Kunden einen Gebrauchtwagen verkauft, der ein Jahr im Rhein gelegen hatte. Da er dies dem Käufer verschwiegen hatte, klagte dieser erfolgreich auf Schadenersatz. Nach Auffassung des Koblenzer Oberlandesgerichts muss ein Autohändler einen Käufer darüber aufklären, dass ein Wagen nach einem Unfall längere Zeit im Wasser gelegen hat. Als Unfallschaden war nur ein "Frontschaden" erwähnt. Von der "Zwischenlagerung" im Rhein berichtete der Händler dagegen nicht, obwohl ihm dies bekannt war. Daher sahen die Richter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil eine bewusste Täuschung des Käufers.