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Weg frei für Studiengebühren in Deutschland

26. Januar 2005

Das Bundesverfassungsgericht hat sich gegen das Verbot von Studiengebühren in Deutschland ausgesprochen. Doch vorerst wird nur an manchen Universitäten Geld verlangt.

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Wer kann sich zukünftig ein Studium leisten?Bild: AP

Die Bundesländer in Deutschland dürfen ab sofort in eigener Regie Studiengebühren einführen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch (26.1.2005) in Karlsruhe verkündeten Urteil. Das Gericht erklärte das vom Bund im Jahr 2002 erlassene Verbot allgemeiner Studiengebühren für nichtig. Die rot-grüne Koalition hatte damit die Gebührenfreiheit fürs Erststudium bundesweit zwingend festgeschrieben. Der Bund habe nicht die Kompetenz, solch ein Gesetz zu erlassen, hieß es jetzt in der Urteilsbegründung.

Das Gericht gab damit der Klage verschiedener CDU-geführter Bundesländer statt. Die CDU-geführten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg hatten angekündigt, Studiengebühren in Höhe von etwa 500 Euro je Semester einzuführen, falls das Gericht ihnen das ermöglicht.

Das Gericht geht davon aus, dass Studiengebühren den Ländern die Chance geben, die Qualität ihrer Hochschulen zu verbessern. Außerdem würden die Gebühren bei den Studenten zu einer "wertebewussten Inanspruchnahme" der Unis führen. Es sei zudem anzunehmen, dass die Länder die Gebühren sozialverträglich gestalten, damit auch Studenten aus einkommensschwachen Familien ihre Chancen auf Bildung wahren könnten.

Der Entscheidung zufolge darf der Bund erst dann mit einer einheitlichen Regelung eingreifen, wenn es nun bei der verschiedentlichen Einführung von Studiengebühren zu solch massiven Wanderbewegungen der Studenten in gebührenfreie Länder kommt, dass diese Länder das Problem nicht mehr alleine bewältigen könnten. Nach Ansicht der Richter ist das allerdings nicht zu befürchten. Für die Wahl des Studienortes spiele eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. (kas)