1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Weltstrafgericht ermittelt gegen Myanmar

14. November 2019

Wegen der Vertreibung der muslimischen Rohingya nimmt der Internationale Strafgerichtshof nun offiziell Ermittlungen gegen Myanmar auf. Die Gewaltakte könnten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden.

https://p.dw.com/p/3T45z
Rohingya-Flüchtlingslager in Ukhia in Banbladesch
Rohingya-Flüchtlingslager in Ukhia in BanbladeschBild: Getty Images/AFP/M. U. Zaman

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat umfangreiche Ermittlungen wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit im südostasiatischen Myanmar autorisiert. Ein Gremium von drei Richtern in Den Haag folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem auch als Weltstrafgericht bezeichneten Gerichtshof.

Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte im Juli beantragt, mutmaßliche Verbrechen im Zusammenhang mit der Vertreibung der Rohingya aus Myanmar verfolgen zu dürfen. Zudem zeigten Befragungen von Opfern, dass diese eine gerichtliche Untersuchung wünschten: Viele seien der Ansicht, dass nur Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht den Teufelskreis von Gewalt und Misshandlungen beenden könnten, hieß es weiter.

Für die Vertreibungen werden weithin die Militärs im vorwiegend buddhistischen Myanmar verantwortlich gemacht. Die bislang vorliegenden Informationen böten Grund zur Annahme, dass gegen die Rohingya aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und/oder ihrer Religion systematisch Gewaltakte verübt wurden, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, teilte das Gericht mit.

Flüchtlinge in Bangladesch im August bei einer Veranstaltung zum zweiten Jahrestag der Vertreibung
Flüchtlinge in Bangladesch im August bei einer Veranstaltung zum zweiten Jahrestag der VertreibungBild: AFP/M. Uz Zaman

Im März 2018 hatte die UN-Sonderberichterstatterin für Myanmar, Yanghee Lee, vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf erklärt, die Rohingya-Vertreibung weise sogar Merkmale eines Völkermords auf. Ebenfalls 2018 hatte sich das Gericht für zuständig erklärt, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat des IStGH ist. Zur Begründung hieß es auch jetzt wieder, dass Bangladesch - wohin seit Ende 2017 schätzungsweise rund 700.000 Rohingya geflohen waren - dem Gericht angehöre.

Das westafrikanische Gambia hatte bereits am Montag beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen, der ebenfalls in Den Haag sitzt, Klage gegen Myanmar wegen Völkermordes an den Rohingya eingereicht. Dabei erklärte Gambia, es handle im Namen der "Organisation für Islamische Zusammenarbeit", der 57 Staaten angehören.

Myanmars Armee war im Oktober 2016 und August 2017 brutal gegen die Rohingya-Volksgruppe vorgegangen und hatte so die Flüchtlingswelle nach Bangladesch ausgelöst. Zuvor hatten militante Rohingya Polizeiposten im westlichen Bundesstaat Rakhine überfallen.

stu/uh (epd, dpa)