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Wenn der Zug nicht kommt

Eine Alternative zur Urlaubsfahrt mit dem Auto ist die Zugreise. Problematisch wird es allerdings, wenn Verspätungen entstehen oder Tickets umgetauscht werden sollen. Fünf Fragen und Antworten zum Thema Bahnreisen.

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Beliebte Anlaufstelle: der ServicepointBild: picture-alliance

In den Ferien überlegt sich vielleicht mancher, angesichts hoher Spritpreise und Klimaerwärmung mit dem Zug zu verreisen. Doch welche Rechte haben Bahnfahrer, wenn etwas schiefgeht?

- Kann ich meine Fahrkarte umtauschen?

Generell kostet der Umtausch von Fahrkarten zum Normalpreis bis zum ersten Geltungstag nichts. Ab dem ersten Geltungstag wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro fällig. Wird das Ticket per Post eingesandt, gilt das Datum des Poststempels.

- Gibt es Ausnahmen beim Umtauschen?

Ja. Beim Sparpreis ist ein Umtausch nur vor dem ersten Geltungstag gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro möglich. Selbst ausgedruckte Online-Tickets müssen vor dem ersten Geltungstag online gegen Gutschrift unter bahn.de, Bereich "Buchungsrückschau", zurückgegeben werden. Sonderangebote wie "Dauer-Spezial" oder "Schönes-Wochenende" können Bahnfahrer nicht umtauschen.

- Bekomme ich bei Verspätungen Geld zurück?

Bei Verspätungen im Fernverkehr von mehr als 60 Minuten am Ziel haben Reisende Anspruch auf einen Reisegutschein in Höhe von 20 Prozent des einfach gezahlten Fahrpreises. Wer das Ziel wegen Verspätung oder Zugausfall bis 24.00 Uhr nicht erreicht, darf mit dem Taxi fahren oder im Hotel übernachten. Die Bahn übernimmt die Kosten der günstigeren Variante.

- Was sollte ich bei deutlichen Verspätungen machen?

Man lässt sich von der Zugbegleitung eine Gutscheinkarte oder wenigstens eine Bescheinigung über die Verspätung ausstellen. Mit der Bescheinigung kann die Gutscheinkarte bis zum zweiten Folgetag der Reise am Servicepoint im Bahnhof ausgestellt werden. Mit der ausgefüllten Gutscheinkarte und der Fahrkarte oder einer Kopie erhalten Kunden in den Reisezentren dann den Reisegutschein. Die Gutscheinkarte muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der verspäteten Reise gegen einen Reisegutschein eingetauscht werden. Dieser ist dann ein Jahr gültig.

- Was ist die Schlichtungsstelle Mobilität?

Die vom Verbraucherschutzministerium finanzierte Schlichtungsstelle Mobilität vermittelt kostenlos in allen Streitfällen zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen. Träger ist der Verkehrsclub Deutschland (VCD). Die genannten Hinweise stammen von der Schlichtungsstelle Mobilität. (AP)