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Schweiz: Wo sind geheime Bankdaten geheim?

31. Oktober 2017

In einem Verfahren vor dem Schweizer Bundesgericht soll das "Territorialitätsprinzip" für das Schweizer Bankgeheimnis neu definiert werden. Gelänge dies, würde das den Kampf gegen die Steuerflucht weltweit behindern.

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Symbolbild Bank Schließfach Bankgeschäfte
Bild: Reuters

Ein wegweisender Rechtsstreit über die Weitergabe von Bankkundendaten könnte dem Schweizer Bankgeheimnis neues Leben einhauchen: Strafverfolger wollen vom Bundesgericht klären lassen, für wen und wo auf der Welt das Gesetz gültig ist, wie aus Reuters vorliegenden Unterlagen hervorgeht. In der Regel beschränkt das "Territorialitätsprinzip" die Gültigkeit eines Gesetztes auf das Land, in dem es erlassen wurde.

In den vergangenen Jahren haben Angestellte von Schweizer Banken wiederholt Kundendaten an ausländische Behörden weitergeleitet und diesen damit wertvolle Hinweise beim Aufspüren von Steuerflüchtlingen geliefert. Doch gemäß dem Schweizer Bankgeheimnis müssen diese Daten vertraulich behandelt werden.

Bankgeheimnis soll auch außerhalb der Schweiz gelten

Im Zentrum des Interesses steht ein Rechtsstreit um den Ex-Julius-Bär-Banker und Whistleblower Rudolf Elmer. Elmer war für Julius Bär auf den Cayman-Inseln beschäftigt und hat jahrelang Bankdaten über vermeintliche Steuersünder an die Enthüllungsplattform WikiLeaks und an Behörden weitergeleitet.

Das Obergericht Zürich kam jedoch zu dem Schluss, dass das Bankgeheimnis für ihn nicht gültig war, weil er bei einer Niederlassung von Bär auf den Cayman-Inseln tätig war und nicht beim Mutterinstitut in Zürich.

Gegen diesen Entscheid gehen die Strafverfolger nun vor: Sie wollen erwirken, dass das Bankgeheimnis auch über die Landesgrenzen hinaus Gültigkeit hat. Dabei argumentieren sie, das Gesetz werde ansonsten ausgehöhlt. Das schriftliche Urteil des Bundesgerichts wird kommendes Jahr erwartet.

Sollte es der Argumentation der Kläger folgen, hätte das weitreichende Konsequenzen: Denn damit könnte das Bankgeheimnis künftig auch für Niederlassungen von Schweizer Instituten im Ausland gelten - sowie für Personen, die ein loseres Arbeitsverhältnis zu den Banken haben.

Kommt das "Relikt der Vergangenheit" zurück?

Ausländische Experten betrachten das Vorgehen als Rückschritt im internationalen Kampf gegen Steuerflucht. Denn für viele Länder waren die geheimen Informationen über die Inhaber von Schweizer Bankkonten - etwa in Form der berühmten Steuer-CDs - wichtige Informationsquellen. Sie konnten mit den Nachzahlungen hunderter reuiger Steuerflüchtlinge ihre Staatskassen füllen.

Den Schweizer Geldhäusern ist das jedoch ein Dorn im Auge, sie mussten sich in diversen Verfahren der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verantworten und hunderte Millionen Euro bezahlen. Das Bankgeheimnis galt vielen daher bereits als Relikt der Vergangenheit - auch weil die Schweiz beim internationalen Informationsaustausch (AIA) von Kontodaten mitmacht.

dk/kd (rtr)