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Wulff muss vor Gericht

27. August 2013

Es ist der vorläufige Höhepunkt der Wulff-Affäre: Erstmals in Deutschland muss sich ein früherer Bundespräsident vor Gericht verantworten - wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Amt. Es geht um wenige hundert Euro.

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Christian Wulff (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Jetzt ist es amtlich: Ex-Bundespräsident Christian Wulff muss vor Gericht. Das Landgericht Hannover ließ eine Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zu, wie die Behörde mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 54-jährigen Wulff zunächst im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, den Filmproduzenten David Groenewold (40) wegen Bestechung. Das Gericht stufte die Vorwürfe nun auf Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung herunter. Während Vorteilsnahme mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann, sieht das Strafgesetzbuch für Bestechung bis zu fünf Jahre Haft vor. Prozessbeginn ist voraussichtlich der 1. November. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind zunächst 16 Verhandlungstage angesetzt.

Fest mit Folgen

Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Besuch des mittlerweile getrennt lebenden Ehepaares Wulff auf dem Münchner Oktoberfest übernommen - für einen Hotelaufenthalt und einen Babysitter. Christian Wulff wusste davon nach eigenen Angaben nichts. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold den damaligen niedersächsischen CDU-Ministerpräsidenten motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Das tat der Wulff einige Wochen später dann auch.

Das Ermittlungsverfahren gegen Wulff und Groenewold beschäftigte insgesamt vier Staatsanwälte, mehr als 100 Zeugen wurden vernommen - letztlich schrumpften die Anschuldigungen aber immer weiter zusammen. Mittlerweile geht es offenbar nur noch um weniger als 800 Euro. Ein Angebot zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage hatten Wulff und Groenewold trotz allem abgelehnt - sie halten sich für unschuldig.

Ex-Bundespräsident Wulff angeklagt

"Die Verteidigung bedauert, dass sich das Landgericht Hannover nur zu einer Herabstufung der Vorwürfe entscheiden konnte und nicht, wie beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat", sagte Groenewolds Rechtsanwalt Bernd Schneider.

Wulff war als Bundespräsident im Februar 2012 nach nur anderthalb Jahren im Amt zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdachts gegen ihn eröffnet hatte. Basis waren damals Medienberichte über die Finanzierung seines Hauskaufs in Burgwedel und diverse kostenlose Urlaube in Feriendomizilen von Freunden und Industriellen.

wa/SC (dpa, afp)