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Politik

Alle "Scharia-Polizisten" freigesprochen

21. November 2016

2014 warnten mutmaßliche Salafisten junge Leute in Wuppertal vor Alkohol und Glücksspiel. Dass sie dies in Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" taten, sorgte für Aufsehen - verstieß aber nicht gegen Gesetze.

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Mitglieder der "Scharia-Polizei" im September 2014 in Wuppertal (Foto: Foto: picture-alliance/dpa/O. Berg)
Bild: picture-alliance/dpa/O. Berg

Das Wuppertaler Landgericht hat die Mitglieder der selbst ernannten "Scharia-Polizei" freigesprochen. Das Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" bei einem Rundgang durch die Wuppertaler Innenstadt sei kein Verstoß gegen das Uniformverbot gewesen, urteilte das Gericht. Das Verbot greife nur, wenn die Kleidungsstücke Uniformen gleich seien und eine bedrohliche, einschüchternden Wirkung hätten. Das war bei den Warnwesten nach Ansicht der Wuppertaler Richter nicht der Fall: So habe ein Zeugen ausgesagt, er habe gedacht, die Angeklagten feierten einen Junggesellenabschied. Selbst Polizeibeamte hätten zunächst kein strafbares Verhalten darin erkennen können und die Westen nicht beschlagnahmt.

Vor Gericht standen sieben Männer im Alter von 25 bis 34 Jahren. Die mutmaßlichen Salafisten hatten im September 2014 mit Warnwesten bekleidet für das islamische Gesetz der Scharia geworben und Jugendliche angesprochen, um sie vor Alkohol und Glücksspiel zu warnen. Der Vorfall sorgte bundesweit für Empörung. Das Landgericht Wuppertal erklärte, die Warnwesten stellten keine gleichartigen Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung dar, die einer Uniform glichen. Es sei auch nicht festzustellen, dass den Angeklagten bewusst war, dass das Tragen der Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" verboten sei, hieß es.

Staatsanwaltschaft kann noch Revision einlegen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof entscheiden müsste. Das Landgericht Wuppertal hatte die Klage schon ursprünglich nicht zulassen wollen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft jedoch erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, woraufhin das Landgericht doch das Verfahren eröffnen musste.

Vor Prozessbeginn war bereits das Verfahren gegen den mutmaßlichen Initiator der "Scharia Polizei", den Salafistenprediger Sven Lau, eingestellt worden. Grund ist, dass er sich zeitgleich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten muss.

sti/uh (afp, dpa, epd)