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Zu alt oder zu jung

Friedel Taube23. April 2012

Schutz vor Altersdiskriminierung gilt auch bei Fristverträgen: Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein ehemaliger Klinikchef, weil er mit 62 Jahren gehen musste - zugunsten eines jüngeren Bewerbers.

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ARCHIV - ILLUSTRATION - Senioren sitzen am 27.08.2009 in Köln auf einer Bank am Rhein. Viele jüngere Ruheständler können ihre Altersrent Versicherungen müssen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Zwar ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein Grundsatz des EU-Rechts, doch bislang gibt es bei Versicherungen Ausnahmeklauseln dafür. Wegen der höheren statistischen Lebenserwartung zahlen Frauen zum Beispiel höhere Beiträge für private Rentenversicherungen. Die Richter setzten nun eine Frist für das Auslaufen dieser Regeln. Foto: Oliver Berg dpa (zu dpa 0295 vom 01.03.2011) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Bild: picture-alliance/dpa

Der Vertrag des Klinikchefs war damals nicht verlängert worden. Stattdessen stellte die Klinik einen 41-jährigen Geschäftsführer ein und begründete die Entscheidung mit dem Alter des Bewerbers. Dem Kläger steht nun vom Grundsatz her Schadensersatz zu; die weiteren Einzelheiten muss nun das Oberlandesgericht in Köln klären.

Ein Fünftel der Deutschen gibt an, schon einmal ihres Alters wegen benachteiligt worden zu sein. Altersdiskriminierung ist dabei nicht nur ein Problem von älteren Menschen - auch Junge haben damit Erfahrung.

Eigentlich ist in Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes klar geregelt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Doch das Alter wird nicht genannt - was ist eigentlich damit? Bis 2006 gab es in Deutschland keine klare Regelung, die eine Benachteiligung aufgrund eines zu hohen oder auch zu niedrigen Lebensalters verbot. Das änderte sich erst mit dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) von 2006 - auch "Antidiskriminierungsgesetz" genannt.

"Arbeitsdiskriminierung kommt in verschiedenen Bereichen vor, insbesondere in der Arbeitswelt", sagt Bernhard Franke von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin. "Es passiert immer wieder, dass sich Leute bei uns melden, weil sie sich aussortiert fühlen, weil sie gar keine Chance haben, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden." Insgesamt 20 Prozent der deutschlandweit Befragten gaben in einer Umfrage des Instituts FORSA vom Herbst 2011 an, schon einmal aufgrund ihres Lebensalters benachteiligt worden zu sein.

Auch "zu jung" ist oft ein Makel

Die meisten Menschen glauben, das alles sei ausschließlich ein Problem der Älteren: In der zitierten Umfrage stimmten über die Hälfte der Befragten über 60 dem Satz zu: "Ab 45 bekommt man heute praktisch keinen Job mehr." Und trotzdem sind es nicht nur die Senioren, die das Gefühl haben, von Alterdiskriminierung betroffen zu sein. Auch knapp ein Drittel der 18- bis 29-Jährigen gab an, Nachteile durch ihr - in diesem Fall junges - Alter zu erfahren. "Dieses Ergebnis hat uns erstaunt, dass gerade in dieser Gruppe so viele sich wegen ihres Alters diskriminiert fühlen", sagt Franke. Er führt das aber auch darauf zurück, dass erst das Antidiskriminierungsgesetz von 2006 vielen Menschen bewusst gemacht hat, dass ein Problem existiert: "Man kann sagen: Das Verbot der Altersdiskriminierung schafft eine Sensibilisierung."

Bernhard Franke
Bernhard FrankeBild: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Ganz konkret gibt das Gesetz den Betroffenen die Möglichkeit, arbeits- oder zivilrechtlich zu klagen. Ein Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht urteilte im März 2012, dass eine altersbedingte Staffelung von Urlaubstagen im öffentlichen Dienst unzulässig sei. Mitarbeiter unter 30 Jahren hatten bis dahin Anspruch auf 26 Tage im Jahr, 30- bis 40-Jährige auf 29 Tage und erst die Mitarbeiter ab 40 kamen in den Genuss von 30 Tagen Urlaub. Ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Die öffentlichen Arbeitgeber mussten den Urlaub für alle einheitlich auf 30 Tage anheben.

Teurer Schutz vor Antidiskriminierung

Für Bernhard Franke ist das Urteil ein Erfolg des neuen Gesetzes: "Wenn so eine tarifliche Regelung für ungültig erklärt wird, wirkt das ja auf einen ganzen Bereich. Und insofern entfaltet das Gesetz schon Wirkung." Allerdings fand die Entscheidung nicht nur Applaus. Für Manfred Hoffmann, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), zieht der Richterspruch erhebliche Kosten nach sich: "Das Urteil bedeutet eine beträchtliche Belastung für die kommunalen Arbeitgeber." Er rechne damit, sagte er dem Evangelischen Pressedienst, dass eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs für alle Beschäftigten auf 30 Tage bei den kommunalen Arbeitgebern zu einem Verlust von 1,6 Millionen Arbeitstagen pro Jahr führe. "Dies bedeutet Mehrkosten von rund 250 Millionen Euro jährlich."

Auch sonst sorgt das Gesetz für Einschnitte: Die deutsche Fluglinie Lufthansa wurde jüngst gezwungen, den Tarifvertrag für 4.200 Mitarbeiter neu auszuhandeln. Der Grund: Drei Piloten hatten vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Regelung geklagt, der zufolge Piloten im Alter von 60 Jahren in Ruhestand gehen mussten. Die Richter gaben ihnen recht. Jetzt arbeitet die Fluglinie an einer neuen Regelung, die es einerseits möglich macht, auf freiwilliger Basis auch nach dem 60. Geburtstag weiter zu fliegen, und die andererseits die Renten für alle anderen Piloten neu festlegt. Vielen Deutschen sprach das Urteil dennoch aus der Seele: 81 Prozent sind laut Umfrage gegen ein starres Renteneintrittsalter mit 67 Jahren und für flexible Pensionsregelungen.

Im Cockpit des Airbus A380 Lufthansa-Pilot Geert Prüß nach der landung in moskauer Flughafen Wnukowo, am 23.03.2012. Autor: Artjom Khan, DW-Korrespondent in Moskau.
Piloten dürfen auch nach dem 60. Lebensjahr noch fliegenBild: DW

2012 als "Jahr gegen Altersdiskriminierung"

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht das Problem offensiv an und will die Gesellschaft noch weiter sensibilisieren. Das Jahr 2012 hat sie deshalb zum "Jahr gegen Altersdiskriminierung" ausgerufen. Im Januar hat sie eine neue Kommission ins Leben gerufen, die sich des Themas annehmen soll. "Die Mitglieder werden Altersgrenzen in verschiedenen Lebensbereichen untersuchen - im Arbeitsrecht, aber auch im Zivilrecht, bei Banken und Versicherungen. Das Ziel ist, konkrete Vorschläge zum Abbau solcher Altersgrenzen zu erarbeiten, und die legen wir dann Politik und Sozialpartnern vor", erklärt Franke.

Plakatmotiv zur Woche gegen Altersdiskriminierung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Ein Plakat für die Aktionswoche gegen AltersdiskriminierungBild: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Deutschlandweit organisiert die Antidiskriminierungsstelle Veranstaltungen zusammen mit Schulen, Seniorenzentren, Nichtregierungsorganisationen und Kultureinrichtungen, die zu einem Dialog zwischen den Generationen anregen und stärken wollen. Derzeit läuft außerdem eine Aktionswoche (23.04. bis 29.04.): Der  Slogan "Im besten Alter - immer" soll auf Altersdiskriminierung aufmerksam machen - und ein weiterer Schritt zu ihrer Bekämpfung sein.