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Zwangsräumungen in Spanien illegal

14. März 2013

Viele Spanier verloren seit Beginn der Krise ihre Wohnungen, weil sie die Raten nicht zahlen konnten. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen die Zwangsräumungen gegen das EU-Recht.

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Proteste gegen die ZWangsräumungen in Spanien (Foto:dapd)
Bild: AP

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das spanische Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen für illegal erklärt. Nach einer Entscheidung der Luxemburger Richter verstößt die spanische Gesetzgebung gegen den im EU-Recht verankerten Verbraucherschutz. Die Gesetzgebung gewähre den Bürgern keinen ausreichenden Schutz vor missbräuchlichen Klauseln in den Hypothekenverträgen, entschieden die Richter.

In Spanien hatten Zehntausende Menschen ihre Wohnungen verloren, weil sie infolge der Krise die Bankkredite nicht zurückzahlen konnten. Die Zwangsräumungen lösten eine Welle von Protesten aus. Mehrere Opfer von Räumungsverfahren nahmen sich das Leben. Der rasante Anstieg der Arbeitslosigkeit auf eine Quote von über 26 Prozent hat in Spanien dazu geführt, dass derzeit pro Tag mehr als 500 Immobilien zwangsweise geräumt werden. Dazu gehören nicht nur Wohnungen, sondern auch Garagen, Werkstätten oder Grundstücke.

Spanien verspricht Reformen

Die Madrider Regierung kündigte an, die Entscheidung des EuGH in einer Gesetzesreform zu berücksichtigen. "Wir verpflichten uns dazu, alle Aspekte zu korrigieren, die nach dem Urteil gegen das EU-Recht verstoßen", sagte Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón. Die konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte aufgrund der Proteste eine Gesetzesinitiative eingeleitet, die die sozialen Härten abmildern sollte. Sie zögerte die Verabschiedung der Reform im Parlament aber hinaus, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten.

Der Fall des Marokkaners Mohammed Aziz hatte das Verfahren vor dem EU-Gericht ausgelöst. Der Nordafrikaner war 2011 mit seiner Familie aus seiner Wohnung in Martorell bei Barcelona vertrieben worden, weil er die Raten für ein Darlehen über 138.000 Euro nicht mehr gezahlt hatte. Er versuchte vor Gericht vergeblich, die Zwangsräumung anzufechten, weil er bestimmte Klauseln im Vertrag mit der Bank für missbräuchlich hielt.

rbr/det (dpa, EuGH)