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Zweifelt Röttgen am Atomkompromiss?

12. September 2010

In offiziellen Verlautbarungen ist sich die schwarz-gelbe Koalition sicher: Die vereinbarte Verlängerung der AKW-Laufzeiten kann ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Doch ist dies wirklich so?

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Norbert Röttgen (Foto: AP)
Bild: AP

Bundesumweltminister Norbert Röttgen geht angeblich davon aus, dass der vor einer Woche von den Regierungsparteien CDU, CSU und FDP gefundene Atomkompromiss vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. "Das wird das Bundesverfassungsgericht nicht mitmachen", sagte Röttgen nach Angaben der Zeitung "Bild am Sonntag" (12.09.2010) vor Mitgliedern des Arbeitskreises Umwelt der CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Das Blatt beruft sich auf Teilnehmer der Arbeitskreis-Sitzung, die bereits am Donnerstag stattfand. Röttgens Ministerium dementierte den Pressebericht allerdings: "Diese anonyme Darstellung ist falsch."

Atomkraft noch bis 2050?

Norbert Röttgen und Rainer Brüderle (Foto: dpa)
Stellten den Atom-Kompromiss vor: Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (rechts, FDP)Bild: picture-alliance/dpa

Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich vor einer Woche auf ein neues Energiekonzept verständigt, dass auch eine Laufzeitverlängerung der 17 deutschen Atomkraftwerke vorsieht - und zwar um durchschnittlich zwölf Jahre.

Die sieben bis 1980 ans Netz gegangenen Anlagen sollen acht Jahre länger Strom liefern, die zehn jüngeren Atomkraftwerke 14 Jahre. Dadurch würde sich die im Jahr 2000 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung (SPD und Bündnis'90/Die Grünen) festgelegte Regellaufzeit der Atomkraftwerke in Deutschland von 32 auf 40 bis 46 Jahre erhöhen. Das könnte - je nach Produktion der Anlagen und Strommengenübertrag von stillgelegten Meilern - bedeuten, dass es in der Bundesrepublik die Atomkraft noch bis 2040 oder sogar bis 2050 geben wird.

"Etwa fünf" statt durchschnittlich zwölf Jahre?

Jürgen Trittin (Foto: dpa)
Er setzte damals den Atomausstieg durch: Jürgen Trittin (Grüne) war von 1998 - 2005 BundesumweltministerBild: dpa - Bildfunk

Der Bundesrat soll nach dem Willen der jetzigen Regierung beim "Ausstieg vom Ausstieg" nicht mitentscheiden dürfen. Mit gutem Grund - schließlich hat Schwarz-Gelb in der Länderkammer keine Mehrheit mehr. Mehrere Bundesländer haben bereits eine Verfassungsklage angekündigt, sollte die Regierung die Laufzeiten tatsächlich ohne Zustimmung des Bundesrates verlängern wollen.

Röttgen glaube zwar nicht, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Atomkompromiss komplett verwerfe, heißt es. Aber am Ende komme dabei eine Laufzeitverlängerung von "etwa fünf Jahren raus", wird der Bundesumweltminister von der "Bild am Sonntag" zitiert. Dies sei seine "persönliche Rechtsauffassung". Maßgeblich für die verfassungsrechtliche Beurteilung sei jedoch allein das Votum der Verfassungsressorts - also des Innen- und des Justizministeriums, betonte der christdemokratische Minister.

Autor: Christian Walz (dpa, afp, dapd, rtr)
Redaktion: Stephan Stickelmann