Bundestagsdebatte und Interview mit Ernst Benda zur Verjährungsfristverlängerung für NS-Verbrechen | Meilensteine | DW | 06.07.2009
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Meilensteine

Bundestagsdebatte und Interview mit Ernst Benda zur Verjährungsfristverlängerung für NS-Verbrechen

"Um der Ehre der Nation willen" - Ernst Benda spricht über die Motive seiner Initiative der Fristverlängerung für Verjährung der NS-Verbrechen

Juden aus dem Warschauer Getto werden im Sommer 1942 in Güterwaggons verladen und in das Vernichtungslager Treblinka verfrachtet

Juden aus dem Warschauer Getto werden im Sommer 1942 in Güterwaggons verladen und in das Vernichtungslager Treblinka verfrachtet

Verjährung von NS-Verbrechen - ja oder nein? Mit dieser Frage sahen sich die bundesdeutsche Regierung und der Bundestag 1965 konfrontiert. Denn die Rechtslage war damals eindeutig: zwanzig Jahre nach dem Ende des "Dritten Reiches" sollten alle Kapitalverbrechen, die vor dem Jahre 1945 begangen wurden, verjähren. Bis Ende 1964 wurden über 80000 Deutsche wegen NS-Verbrechen im In- und Ausland verurteilt und gegen 14000 Personen waren noch Verfahren vor Gerichten anhängig, doch man befürchtete, dass viele der Nazi-Verbrechen noch nicht aufgeklärt und zahlreiche Täter noch nicht zur Rechenschaft gezogen worden waren. Und das, obwohl die eigens dafür eingerichtete Zentralstelle zur Klärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Ludwigsburg auf vollen Touren arbeitete.

Prof. Dr. Ernst Benda - kämpfte für die Fristverlängerung für Verjährung der NS-Verbrechen (hier: im Januar 1971)

Prof. Dr. Ernst Benda - kämpfte für die Fristverlängerung für Verjährung der NS-Verbrechen (hier: im Januar 1971)

Zunächst eine Fristverlängerung um fünf Jahre

Einer ablehnenden Haltung der Bundesregierung zur Verlängerung der Verjährungsfrist standen einige Parlamentarier der CDU und der SPD, die sich für eine zusätzliche Frist ausgesprochen hatten, gegenüber. Es entfaltete sich in der Republik eine heftige Diskussion. Schließlich stellten die um Ernst Benda gruppierten Befürworter der Fristverlängerung entsprechende Anträge, die in den Bundestagsdebatten vom 10. (die "Neue Züricher Zeitung" schrieb am 13.3.1965 in ihrem Kommentar von einer "reinigenden Debatte") und 13. März heftig beraten wurden. Ein Kompromiss wurde gefunden: die Verjährungsfrist wurde um fünf Jahre, also bis 1970 verschoben. Die Verjährungsfrage tauchte natürlich immer wieder aufs Neue auf, bis der Bundestag schließlich 1979 die Verjährungsfrist für Mord endgültig aufhob.

Die leidenschaftliche Debatte am 10.3.1965 hat DW-Redakteur Hans Wendt beobachtet und die wichtigsten Ausschnitte in einem Bericht zusammengefasst. Acht Tage später befragte DW-Redakteur Günther Scholz in einem Interview den Bundestagsabgeordneten und späteren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda zu den Beweggründen für seine Initiative.

Andreas Zemke

Redaktion: Diana Redlich

Audio und Video zum Thema

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