Der Bundestag verabschiedet am 24. Juni 1976 das so genannte Anti-Terrorismus-Gesetz - Interview mit Hans-Jochen Vogel | Meilensteine | DW | 16.11.2009
  1. Inhalt
  2. Navigation
  3. Weitere Inhalte
  4. Metanavigation
  5. Suche
  6. Choose from 30 Languages

Meilensteine

Der Bundestag verabschiedet am 24. Juni 1976 das so genannte Anti-Terrorismus-Gesetz - Interview mit Hans-Jochen Vogel

"Diese Gesetze schließen Lücken" - Bundesminister der Justiz Hans-Jochen Vogel kommentiert das Anti-Terrorismus-Gesetz

Der SPD-Politiker und Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel während einer Pressekonferenz im September 1976 in Bonn. Er hatte in der Folge u.a. Ministerämter, den Fraktionsvorsitz sowie von 1987-1991 den Parteivorsitz inne

Der SPD-Politiker und Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel während einer Pressekonferenz im September 1976 in Bonn

„Unionsländer wollen ‚zähneknirschend’ dem Anti-Terror-Gesetz zustimmen“ - schrieb die „Kölnische Rundschau“ am 29. Juli 1976. Gemeint hat die Zeitung das vom Bundestag verabschiedete so genannte Anti-Terrorismus-Gesetz.

Die Bestimmungen

Der Paragraph 129a des Strafgesetzbuches stellte nun eindeutig klar, dass die „Bildung terroristischer Vereinigungen“ einen Straftatbestand erfüllt, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann, für Rädelsführer oder Hintermänner wurde eine Strafe zwischen einem und zehn Jahren Haft vorgesehen. Zudem waren auch Einschränkungen in der schriftlichen Kommunikation zwischen den Anwälten und den Angeklagten vorgesehen, die Zuständigkeit für derartige Delikte wurde in die Zuständigkeit des Bundesanwalts gelegt. Jedermann wurde dazu verpflichtet, die Planung oder Gründung solcher Vereinigungen anzuzeigen.

Blick auf das Bonner Bundeshaus, u.a. Sitz des Bundestages 1976

Blick auf das Bonner Bundeshaus, u.a. Sitz des Bundestages 1976

Die Parteien im Formulierungsclinch

Da dieses Gesetz auch der Zustimmung des Bundesrats – in dem zu diesem Zeitpunkt die Mehrheit die unionsregierten Länder saßen - bedurfte, war ein Ringen der Parteien um noch so kleine Formulierungen vorprogrammiert. Die Union kündigte an, das Gesetz durch den Bundesrat nicht passieren zu lassen. Vorausgegangen waren zunächst Gesetzesentwürfe der Regierungskoalition und der Opposition, die an den Vermittlungsausschuss gingen. Für die Opposition war der Entwurf nicht drastisch genug, denn sie wollte die Gründung einer terroristischen Vereinigung nicht als Straftatbestand, sondern als Verbrechen qualifiziert wissen. Friedrich Karl Fromme beschreibt die damaligen Vorgänge in seinem Buch „Gesetzgebung im Widerstreit“ auf folgende Weise: „…Die Resultante dieser komplizierten Kraftlinien war ein Gesetzesentwurf, der einige Schärfungen des Strafrechts brachte und die Möglichkeit einführen sollte, den schriftlichen Verkehr zwischen Verteidiger und inhaftiertem Mandanten unter bestimmten Voraussetzungen zu gestatten. Die Unionsmehrheit des Bundesrates setzte am 16. Juli 1976 die Überweisung dieses Entwurfs an den Vermittlungsausschuss durch, in dem der Elf-zu-elf-Stimmen-Gleichstand dazu führte, dass kein Einigungsvorschlag zustande kam.“

Die Wahltaktik entscheidet

Dass die Unionsparteien letztendlich dennoch dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt haben, hatte einen wahltaktischen Grund: CDU und CSU wollten vor der Wahl nicht als jene Parteien dargestellt werden, die angesichts des immer noch drohenden Terrorismus entsprechende Gesetze blockieren. Obwohl das Land Bayern dagegen stimmte, trat das Gesetz am 20. September 1976 in Kraft.

Einen Tag zuvor sprach DW-Redakteur Manfred Bohr mit dem damaligen Bundesminister der Justiz, Hans-Jochen Vogel, über Einzelheiten des Gesetzes.

Andreas Zemke

Redaktion: Diana Redlich

Audio und Video zum Thema

  • Datum 16.11.2009
  • Drucken Seite drucken
  • Permalink https://p.dw.com/p/KFRJ
  • Datum 16.11.2009
  • Drucken Seite drucken
  • Permalink https://p.dw.com/p/KFRJ