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Die grenzüberschreitende Geburtsurkunde

Christoph Hasselbach24. April 2013

Nach einem Vorschlag von EU-Justizkommissarin Reding sollen amtlich beglaubigte Kopien und Übersetzungen vieler Dokumente in Zukunft nicht mehr nötig sein. Bürger würden Zeit und Geld sparen.

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Reding hält Dokument mit Amtssiegel hoch Foto: picture-alliance/dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Die Europäische Union ist ein Binnenmarkt, in dem sich Menschen und Unternehmen möglichst frei bewegen sollen. Soweit die Theorie. In der Praxis steht dieser Freiheit aber so einiges entgegen, zum Beispiel die Bürokratie. Wer als EU-Bürger von einem in ein anderes Mitgliedsland umzieht und bei Ämtern zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen muss, der macht die lästige Erfahrung, dass den Beamten im Zielland die Originaldokumente oft nicht reichen: Kopien müssen beurkundet werden, beglaubigte Übersetzungen beigelegt, Amtsstempel herbeigebracht werden. Auch grenzüberschreitend tätige kleine Unternehmen haben ihre liebe Not mit dem EU-Amtsschimmel. Das alles kostet Geld, Zeit und Nerven. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat am Mittwoch (24.04.2013) sogar Zahlen vorgelegt. Danach geht es um jährlich 1,4 Millionen Dokumente und Kosten von 330 Millionen Euro, ganz abgesehen von Zeit und Nerven. Und der ganze Aufwand nur, wie die Luxemburgerin spöttisch sagte, "um nachzuweisen, dass Ihre Geburtsurkunde wirklich Ihre Geburtsurkunde ist."

Relikt aus alten Zeiten

Im Grunde genommen, so Reding, werden EU-Mitgliedsstaaten wie Finnland oder Frankreich behördlich so behandelt, "als wären sie Drittstaaten wie Botswana oder Kasachstan." Die Kommission will das ändern. Überflüssige Anforderungen für die grenzüberschreitende Anerkennung von insgesamt zwölf Kategorien von Dokumenten sollen nach diesem Vorschlag wegfallen. Beglaubigte Kopien und Übersetzungen von amtlichen Urkunden würden in vielen Fällen überflüssig. Die Behörden müssten Dokumente aus dem anderen Land dann im Normalfall ohne Weiteres akzeptieren. Um Missbrauch zu verhindern, will Reding die zwischenstaatliche Zusammenarbeit der Behörden verbessern. Das Sprachenproblem will sie dadurch erleichtern, dass einheitlich aufgebaute, mehrsprachige Dokumente eingeführt würden.

Hände eines Brautpaars mit Ringen und Brautstrauß Foto: Fotolia/JM Fotografie
Heiratsurkunden sollen im EU-Ausland automatisch anerkannt werdenBild: Fotolia/JM Fotografie

Eine Frage des Vertrauens von Staat zu Staat

Die bisherige Praxis erinnert die Kommission an Zeiten, in denen Ämter nur diejenigen ausländischen Dokumente anerkannten, die vom Außenministerium des betreffenden Staates ausgestellt worden waren. Vielfach leben diese alten Zeiten aber heute noch fort. Reding fordert: "Genauso wie wir Gerichtsurteilen vertrauen, die in anderen Mitgliedsländern ergangen sind, sollten wir auch den von den Standesämtern dieser Länder ausgestellten Geburtsurkunden vertrauen können, ohne dass das jeweilige Außen- oder Justizministerium oder andere Behörden dafür bürgen müssen." Bisher ist das nur ein Vorschlag der Kommission, einer, der zweifellos "Bürgern und Unternehmen das Leben leichter machen" soll, wie Reding wirbt. Jetzt muss sie noch das Parlament und die Mitgliedsstaaten überzeugen, damit aus der Initiative Wirklichkeit wird.