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Gabriel kämpft rechtlich für Supermarktfusion

7. August 2016

Der Streit um die Fusion von Edeka mit Kaiser's Tengelmann geht in die nächste Runde: Bundeswirtschaftsminister Gabriel schaltet nun den Bundesgerichtshof ein. Kann er die umstrittene Übernahme doch noch durchsetzen?

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Kaiser's-Tengelmann-Übernahme durch Edeka (Foto: picture alliance/dpa/R. Weihrauch)
Bild: picture alliance/dpa/R. Weihrauch

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) nicht auf sich sitzen lassen. Er wehrt sich nun juristisch gegen den Stopp der Fusion von Edeka mit Kaiser's Tengelman durch das Gericht."Wir werden in dieser Woche in die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof gehen", sagte der SPD-Chef am Sonntag in einem ARD-Interview. "Wir glauben schon, dass wir gute Argumente haben", gibt sich der Minister sicher. Durch die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka würde kein Supermarkt-Riese entstehen, sondern es bliebe noch genug Wettbewerb.

Gabriel setzt sich über Kartellamt hinweg

Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März per Ministerialerlaubnis gestattet, rund 450 Filialen von Kaiser's Tengelmann zu übernehmen. Damit hatte er ein Verbot durch das Bundeskartellamt aufgehoben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf warf Gabriel in einer Eil-Entscheidung jedoch Befangenheit vor und stoppte die Fusion vorerst ohne Rechtsbeschwerde dagegen zuzulassen. Das endgültige Urteil steht aber noch aus.

Gabriel verteidigte indes sein Vorgehen. "Ich bin nicht in die Politik gekommen, um zuzuschauen, wie Menschen etwas angetan wird", sagte er in dem Fernsehinterview. 16.000 Arbeitsplätze seien in Gefahr, davon 8000 akut. "Das sind Verkäuferinnen, das sind Packer, das sind Lagerarbeiter, Gabelstaplerfahrer, Leute, die nicht viel Geld verdienen und die es ohnehin nicht einfach haben". Er halte seine Ministererlaubnis für die Übernahme weiter für richtig und gehe auch davon aus, dass er sich damit durchsetzen werde.

Vorwurf der "Geheimverhandlungen"

Es ist nicht das erste Mal, dass Gabriel im Edeka-Tengelmann-Fall ein Gericht anruft. Ende Juli hatte er bereits einen sogenannten "Tatbestandsberichtigungsantrag" beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Der Minister wollte damit den Vorwurf von "Geheimverhandlungen" aus der Welt räumen. Das Gericht hatte dem Wirtschaftsminister in seinem Beschluss vorgehalten, er habe geheime Gespräche mit Edeka und Kaiser's Tengelmann geführt.

Edeka hat gegen den vorläufigen Entscheid des OLG bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Der Bundesgerichtshof muss nun prüfen, ob die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Düsseldorfer Oberlandesgericht in Ordnung geht oder nicht. Wenn nicht, muss es sich inhaltlich mit der Eil-Entscheidung auseinandersetzen.

vk/sc (afpd, dpa, rtr)