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Gericht bestätigt Millionenstrafe gegen FDP

9. Dezember 2009

Die FDP muss wegen rechtswidriger Spenden knapp 3,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies eine Klage der Partei gegen einen entsprechenden Strafbescheid des Bundestages zurück.

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Der FDP-Politiker Möllemann im Fallschirm-Anzug (Foto: AP)
Jürgen Möllemann gilt als Schlüsselfigur der AffäreBild: AP

Das Verwaltungsgericht bestätigte am Dienstag (08.12.2009) mit seinem Urteil den Strafbescheid der Bundestagsverwaltung vom Juli in Höhe von 3,46 Millionen Euro. Im Zeitraum von 1996 bis 2002 hatte der nordrhein-westfälische Landesverband der FDP von ihrem damaligen Vorsitzenden Jürgen Möllemann Bar- und Sachspenden angenommen. Dabei sei die genaue Herkunft dieser Spenden verschleiert worden, begründete das Gericht sein Urteil.

Bis heute soll nicht bekannt sein, woher die Spenden an die FDP ursprünglich stammten. Möllemann hatte den Landtagswahlkampf mit antisemitischen Untertönen geführt und hatte damit heftige Kritik ausgelöst. Möllemann kam im Juni 2003 unter ungeklärten Umständen bei einem Fallschirmsprung ums Leben. Damals liefen bereits Ermittlungen wegen der Spendenaffäre gegen ihn.

Annahme anonymer Spenden ist verboten

FDP-Chef Westerwelle (Foto: AP)
Sorgenfalten beim FDP-Chef WesterwelleBild: AP

Die Annahme anonymer Spenden ist nach dem deutschen Parteiengesetz verboten. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte den Verstoß gegen dieses Verbot mit einer Strafzahlung in Höhe des Zweifachen des rechtswidrig erlangten Betrages geahndet und zudem die Rückzahlung der angenommenen Spenden von der FDP gefordert.

Die FDP hatte sich gegen den Strafbescheid des Bundestages unter anderem mit der Begründung zur Wehr gesetzt, dass die von ihr geleistete Aufklärungsarbeit nicht hinreichend gewürdigt worden sei. Deshalb kündigten die Schatzmeister der Bundespartei und des NRW-Landesverbandes, Hermann Otto Solms und Paul Friedhoff, an, den Gremien der FDP zu empfehlen, gegen das Urteil gerichtlich vorzugehen.

Autor: Martin Muno (dpa, rtr, afp)
Redaktion: Annamaria Sigrist