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Drei Gesetzentwürfe

7. Juli 2011

Die "Präimplantationsdiagnostik" - kurz: PID - bleibt in Deutschland möglich. Der Bundestag beschloss am Donnerstag nach intensiver Debatte, Gentests an Embryonen unter strengen Auflagen zuzulassen.

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Eizellen mit Spermien nach einer künstlichen Befruchtung (Foto: dpa)
Eizellen mit Spermien nach einer künstlichen BefruchtungBild: picture-alliance/dpa

Die Abgeordneten des Bundestages standen an diesem Donnerstag (07.07.2011) vor einer komplizierten Gewissensentscheidung: Noch vor der parlamentarischen Sommerpause sollte nach monatelanger Debatte beschlossen werden, ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland strikt verboten - oder aber unter bestimmten strengen Auflagen zugelassen wird.

PID-Debatte im Bundestag (Foto: dapd)
PID-Debatte im BundestagBild: dapd

Nach mehrstündiger Debatte stimmte der Bundestag mehrheitlich für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Für den entsprechenden Gesetzentwurf votierten am Donnerstag in zweiter Lesung 306 von 596 Abgeordneten. Der Fraktionszwang war bei der Abstimmung aufgehoben worden, die Abgeordneten entschieden allein nach ihrem Gewissen.

Drei Gesetzentwürfe

Ein weiterer Entwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe, der ein Verbot von Gentests an künstlich erzeugten Embryonen vorsah, konnte sich hingegen nicht durchsetzen. Für diesen Antrag stimmten 228 Abgeordnete. Ein dritter Gesetzentwurf, wonach die PID nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt werden sollte, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt, erhielt nur 58 Stimmen.

Der Gesetzgeber war gefragt, da die Präimplantationsdiagnostik im deutschen Embryonenschutzgesetz von 1990 nicht ausdrücklich geregelt war und deshalb lange als strafbar galt. Das änderte sich erst, als der Bundesgerichtshof im Juli vergangenen Jahres eine Überprüfung künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubte.

Striktes Verbot?

Menschliche Eizelle, die injiziert wird (Foto: dpa)
Technisch möglich, ethisch umstritten: die PIDBild: picture-alliance/dpa

Dafür traten die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, und Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) ein. Sie argumentieren, die mit der PID mögliche Aussortierung kranker Embryonen gefährde die "Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt". So wachse der Druck auf Paare, ein gesundes Kind haben zu müssen. Es dürfe nicht in einer Art Qualitätskontrolle darüber entschieden werden, welches Leben sich entwickeln dürfe und welches nicht.

Zu den Unterstützern dieses Antrags gehören neben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Unions-Fraktionschef Volker Kauder auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Zulassung nach Aufklärung und Beratung?

Injektion von Spermien in Eizellen (Foto: dpa)
Welche Grenzen soll es in der modernen Medizin geben?Bild: picture-alliance/dpa

Dafür, die PID eingeschränkt zu erlauben, plädierte eine Gruppe um den CDU-Politiker Peter Hintze, die FDP-Politikerin Ulrike Flach und die SPD-Parlamentarierin Carola Reimann. Voraussetzung müsse sein, dass Paare die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Um Missbräuche zu vermeiden, wird für die Eltern eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben. Außerdem muss eine Ethik-Kommission ein positives Votum abgeben. Zudem soll die PID nur an wenigen lizenzierten Zentren vorgenommen werden können. Derartig strenge Vorgaben sollen zudem "Designerbabys" verhindern.

Oder Straffreiheit im Ausnahmefall?

Für ein generelles Verbot, bei dem aber streng definierte Ausnahmefälle für "nicht rechtswidrig" erklärt werden, setzt sich eine kleine Gruppe um Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), um den SPD-Politiker Rene Röspel und die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz ein. Eine PID soll nur dann möglich sein, wenn eine schwere erbliche Vorbelastung der Eltern "mit hoher Wahrscheinlichkeit" eine Schädigung des Embryos erwarten lässt, die wiederum "mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Tot- oder Fehlgeburt führt". Zwingend vorgesehen sind eine Beratung und die Zustimmung einer Ethik-Kommission.

Autor: Hartmut Lüning (afp, dapd, dpa, kna, rtr)
Redaktion: Ursula Kissel / Christian Walz