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Kabinett verabschiedet Kulturgutschutzgesetz

5. November 2015

Die deutsche Bundesregierung hat das umstrittene Kulturgutschutzgesetz beschlossen. Die einen freuen sich, Kunstsammler und Galeristen fürchten dagegen Eingriffe in den Kunstmarkt.

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Techniker hängen in den Kunstsammlungen Chemnitz ein Werk von Georg Baselitz ab (dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Woitas

Das Gesetz soll den grenzüberschreitenden Handel mit Kunst- und Kulturgütern strenger regeln und diese damit besser schützen. Außerdem soll die Einfuhr von geraubten und geplünderten Kunstschätzen – vor allem aus Kriegs- und Krisengebieten – erschwert werden. Damit leiste Deutschland seinen internationalen Beitrag zum Schutz des Weltkulturerbes, so Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Dem Beschluss ging eine monatelange öffentliche Debatte voraus. Das Gesetz hat damit eine wichtige politische Hürde genommen. Das letzte Wort hat jetzt der Bundestag – voraussichtlich im kommenden Frühjahr.

Grütters bezeichnete das geplante Kulturgutschutzgesetz als eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben der Regierung. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) äußerte die Erwartung, dass das Gesetz den illegalen Handel mit Kulturgut durch Terrorbanden wie den IS einschränke. Auch der Deutsche Kulturrat begrüßte das Votum der Regierung.

Kulturgutschutz vs. Freiheit der Künstler

Der Bundesverband Deutscher Galeristen und Kunsthändler sieht das Gesetzesvorhaben weiter kritisch. Es schaffe sowohl im europäischen als auch im internationalen Vergleich Wettbewerbsnachteile, sagte Verbandschef Kristian Jarmuschek. Künstler, Sammler und Galeristen hatten das Vorhaben zuvor teils heftig kritisiert. Manche sprachen gar von "Enteignung". Viele warnten vor mehr Bürokratie und Handelshemmnissen. Eine Sorge ist, dass Gemälde auf die Liste der geschützten Kulturgüter gesetzt werden und damit nicht mehr ausgeführt werden dürfen.

Der deutsche Künstler Georg Baselitz hatte aus Protest Leihgaben aus öffentlichen Museen zurückgezogen. Das Kölner Auktionshaus Lempertz will aus Sorge vor einem Ausfuhrverbot fünf Werke des expressionistischen Malers August Macke (1887-1914) im Auftrag der Erben versteigern. Sollten die Gemälde auf der Liste des geschützten Kulturguts landen, könnten sie nicht mehr exportiert werden und würden erheblich an Wert einbüßen, sagte Auktionator Henrik Hanstein. Kulturstaatsministerin Grütters betonte dagegen, dass die geltenden Regeln zum Schutz "national wertvollen" Kulturguts schon behutsam angepasst worden seien.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) (Heike Mundt)
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU)Bild: DW/H. Mund

Das geplante Ausfuhrverbot betrifft einerseits Kulturgüter, die den Stempel "besonders bedeutsam" für das kulturelle Erbe Deutschlands haben. Andererseits schließt das Gesetz Kunst ein, deren Export einen "wesentlichen Verlust" für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde. Künftig soll bei der Ausfuhr von bestimmten Kunstwerken in EU-Länder eine Genehmigung nötig sein. Das gelte aber erst dann, wenn das Bild älter als 70 Jahre ist oder auf einen Wert von mehr als 300.000 Euro geschätzt wird. Bisher galt diese Pflicht nur bei Exporten in den Rest der Welt.

mst/std (dpa, kna, SZ)