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Mehr Schutz für sensible Daten

3. Juli 2009

Der Bundestag hat sich auf schärfere Regeln beim Datenschutz verständigt. Der Handel mit personenbezogenen Daten setzt künftig das Einverständnis der Betroffenen voraus.

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Symbolbild: Datenschutz (Foto: dpa)
Im Sinne der Verbraucher - der Bundestag verbessert den DatenschutzBild: picture-alliance/ dpa

Persönliche Daten stehen in Deutschland künftig unter einem besseren Schutz. Der Bundestag beschloss am Freitag (03.07.2009) in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Verschärfung des Datenschutzrechts. Im Kern sieht das neue Gesetz vor, dass personenbezogene Informationen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen zum Adresshandel verwendet werden dürfen. Auch die Weitergabe der Daten zu Werbezwecken oder für die Meinungsforschung wird an das Einverständnis des Bürgers geknüpft. Das war bislang anders. Der Bürger musste widersprechen, um den Handel etwa mit seiner Adresse zu verhindern.

Durch die neuen vom Bundestag verabschiedeten Regeln wird auch die Weitergabe von Daten aus Call Centern heraus erschwert. Zudem werden die Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz erhöht. In besonders schweren Fällen können nun Bußgelder von 300.000 Euro verhängt werden.

Kündigungsschutz für Datenschützer

Datenschutzbeauftragter Peter Schaar (Foto: AP)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht Licht und Schatten bei der NeuregelungBild: picture-alliance/ dpa

Gestärkt wird durch das neue Gesetzeswerk auch die Rolle der Datenschützer in den Betrieben. Sie können künftig nicht mehr gekündigt werden, der Bundestag will so die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten stärken.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nannte das Gesetz einen ersten Schritt, um Arbeitnehmer besser vor Willkür zu schützen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußerte sich zufrieden zumindest mit Teilen der Neuregelung. Die Herkunftskennzeichnung von Daten schaffe Transparenz und stelle deshalb eine Verbesserung dar. Auch die Informationspflicht über Verstöße und künftig höhere Bußgelder wertete er als Fortschritt.

Zugleich kritisierte der Datenschützer aber die Rolle der Wirtschaft bei der Gesetzesreform. Es habe eine Lobby-Kampagne gegeben, die ihresgleichen suche, so Schaar.

Grünen-Chefin Claudia Roth(Foto: dpa)
Gar nicht zufrieden mit dem neuen Datenschutzgesetz: Grünen-Chefin Claudia RothBild: picture-alliance / dpa

Ausgesprochen bissig kommentierte Grünen-Chefin Claudia Roth die Neuregelungen. Die Bundesregierung praktiziere beim Datenschutz eine Lernverweigerung. Der Datensammelwut der Wirtschaft werde keine wirksame Grenze gesetzt. Hochsensible Informationen könnten weiter verschachert werden, kritisierte Roth.

Datenskandale in großer Zahl

In den vergangenen Monaten hatten mehrere Datenskandale Deutschland erschüttert. Zum einen hatten große Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiter in unzulässiger Weise überprüft. In die Kritik waren dabei die Deutsche Bahn, die Deutsche Telekom und der Discounter Lidl geraten. Zum anderen hatten dubiose Anbieter mit zwielichtem Ruf riesige Datensätze mit Millionen von Verbraucherdaten aufgekauft.

Wie leicht damit Handel betrieben werden konnte, hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Ende 2008 gezeigt. Der Verband kaufte für nur 850 Euro in einem Scheingeschäft sechs Millionen Datensätze, bei vier Millionen Daten war auch die Kontonummer der Verbraucher angegeben. (haz/wga/dpa/afp/ap/rtr)