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Patientenverfügungen werden verbindlich

18. Juni 2009

Nach langem Streit hat der Bundestag eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. Sie haben in Deutschland künftig hohe rechtliche Verbindlichkeit. <i>Aus Berlin berichtet Peter Stützle</i>

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Abstimmung im Bundestag (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/ dpa

Es war eine jener seltenen Debatten im Bundestag, bei denen man irgendwie jedem Redner zustimmen kann. Es ging ja auch um die letzten Fragen des Lebens, da gibt es keine einfachen Antworten. Man konnte sogar zu dem Schluss kommen wie der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe, der einmal für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung war und nun sagte: "Je länger ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, umso mehr kamen mir die Zweifel, dass ein Gesetz die Situation besser machen würde, als sie jetzt ist."

Die Hände einer pflegebedürftigen Frau umklammern den Haltegriff über ihrem Bett (Archivfoto: ap)
Für den Fall von Krankheiten im Alter kann man nun eine verbindliche Patientenverfügung verfassenBild: AP

Hüppes Antrag, gar kein Gesetz zu beschließen, fand allerdings am Donnerstag (18.06.2009) im Bundestag keine Mehrheit. Und so musste das Parlament als nächstes entscheiden, in welcher Reihenfolge über die drei Gesetzentwürfe abgestimmt wird. Eine Vorentscheidung, denn der als letzter behandelte Antrag hatte die besten Chancen. Er konnte Stimmen auch von Anhängern derjenigen Anträge bekommen, die zuvor gescheitert waren.

Minderheit für allgemeine Regelung

Die Mehrheit entschied, zuerst über den Gesetzentwurf des CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller und der sozialdemokratischen früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin abzustimmen. Ihnen ging es um eine möglichst allgemeine gesetzliche Regelung. Die Vielfalt der denkbaren Situationen am Lebensende entziehe sich einer pauschalen Betrachtung, argumentierte Zöller, und lasse sich deshalb nicht bis ins Detail regeln: "Sterben ist eben nicht normierbar." Dem schlossen sich allerdings nur 77 der 571 anwesenden Abgeordneten an.

Absage an Interpretation durch Dritte

Der zweite zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf enthielt besonders detaillierte Regelungen. Abgeordnete aus fast allen Fraktionen wollten nicht, dass eine vielleicht vor langer Zeit verfasste Patientenverfügung automatisch umgesetzt wird. Wenn es darum geht, lebenserhaltende Apparate tatsächlich abzuschalten, und der Patient kann sich nicht mehr äußern, sollten nahestehende Menschen, Betreuer und Ärzte noch einmal beraten, ob das wohl tatsächlich seinem Willen entspräche. Dann könne es nicht "einfach nur um den Blick aufs Papier gehen", betonte die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt. 220 Abgeordnete, weit mehr als ein Drittel, folgten in der Abstimmung dieser Ansicht.

Mehrheit für Verbindlichkeit der Verfügung

Die Mehrheit allerdings war mit Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP der Ansicht, dass nicht "ein Dritter mit anderer religiöser Überzeugung, mit anderem kulturellen Hintergrund, mit anderen ethischen Vorstellungen" für einen entscheiden solle, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Mit 317 von 555 noch anwesenden Abgeordneten stimmte am Ende eine sehr deutliche Mehrheit dafür, dass künftig allein der schriftlich geäußerte Patientenwille entscheidet, wie die Ärzte am Lebensende handeln sollen.

Autor: Peter Stützle
Redaktion: Martin Schrader

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