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EU-Tabakwerberichtlinie

12. Dezember 2006

Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der Bundesregierung gegen das EU-Tabakwerbeverbot abgewiesen. Die Richtlinie soll verhindern, dass Menschen zum Rauchen angeregt werden.

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Eine Hand reißt eine Tabakwerbung aus einer Illustrierten (Bild: dpa)
Werbung für Zigaretten in Zeitschriften ist in der Europäischen Union nicht erlaubtBild: picture alliance/dpa

Die Richtlinie 2003/33/EG sieht ein weit reichendes Verbot von Tabakwerbung in der Europäischen Union vor. Sie wurde am 26. Mai 2003 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen und trat zum 31. Juli 2005 in Kraft. Bis dahin musste sie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die so genannte Tabakwerberichtlinie enthält zum einen eine einheitliche Regelung von Tabakwerbung und -sponsoring für alle EU-Mitgliedsländer. So soll verhindert werden, dass Medien, die grenzüberschreitend hergestellt und vertrieben werden, durch die von Land zu Land unterschiedlichen Regelungen behindert werden. Zum anderen verbietet sie Tabakwerbung in den Medien. Damit soll unterbunden werden, dass besonders junge Menschen durch Werbung zum Rauchen angeregt und dadurch süchtig werden. In der EU verursacht Tabak jedes Jahr über eine halbe Millionen Todesfälle.

Keine Tabakwerbung in Presse und Internet

Das Tabakwerbeverbot untersagt Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften und im Internet. Eine Ausnahme sind Veröffentlichungen, die nur für Mitarbeiter der Tabakindustrie bestimmt sind. Bei grenzüberschreitenden Fernsehübertragungen, wie Formel-1-Rennen, sind Tabakwerbung und -sponsoring komplett verboten. Auf solchen Veranstaltungen ist es auch nicht erlaubt, Tabakerzeugnisse kostenlos zu verteilen. Tabakwerbung im Fernsehen ist in Deutschland schon seit den frühen 1990er-Jahren verboten.

Deutschland verweigerte Umsetzung

Der Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland ging ein jahrelanger Streit mit der EU-Kommission voraus. Die Bundesregierung hatte die Umsetzung zum 31. Juli 2005 verweigert und gegen die Richtlinie geklagt, weil sie die Zuständigkeit der EU in diesem Bereich anzweifelte. Das
EU-Gericht entschied nach Angaben der Pressestelle, die von
Deutschland angezweifelte Rechtsgrundlage für die umstrittene
Richtlinie sei nicht zu beanstanden. Wahrscheinlich wird das Tabakwerbeverbot nun zum Anfang des Jahres 2007 umgesetzt.

Wirtschaft warnt vor Verlusten

Die Wirtschaft befürchtet mit einer Umsetzung der EU-Richtlinie Umsatzeinbußen. Das Verbot gefährdet ihrer Meinung nach mehr als 40.000 Kioske, Tankstellen und Tabakläden. Die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften sowie die Werbebranche befürchten Einbußen von 118 Millionen Euro im Werbegeschäft, etwa die Hälfte davon in Zeitschriften und Zeitungen. (els)