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Sturmlauf gegen die Tarifeinheit

Rolf Wenkel5. März 2015

Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit soll Konflikte zwischen konkurrierenden Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes lösen. An diesem Donnerstag debattiert darüber erstmals der Deutsche Bundestag.

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Bahnstreik Hauptbahnhof Berlin 06.11.2014
Bild: DW/H. Kiesel

Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag beginnt das parlamentarische Verfahren zum neuen Gesetz zur Tarifeinheit. Die Bundesregierung will die Macht kleinerer Gewerkschaften wie zum Beispiel die der Lokomotivführer, der Piloten oder der Fluglotsen eindämmen. Denn in den vergangenen Jahren hat sich oft genug gezeigt, dass diese kleinen Splittergewerkschaften in Schlüsselpositionen eine - gemessen an ihren Mitgliederzahlen - unverhältnismäßig große Macht ausüben können, weil sie im Falle eines Streiks die halbe Republik lahmlegen können.

Früher galt in Deutschland das Prinzip: Ein Betrieb, eine Gewerkschaft. Es bildete zusammen mit dem Prinzip der Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie die Grundfesten der deutschen Nachkriegswirtschaft und war ein unmittelbarer Reflex auf die Erfahrungen der Gewerkschaften in der Nazi-Diktatur: Damals war es den braunen Schergen leicht gefallen, das zersplitterte deutsche Gewerkschaftswesen zu zerschlagen.

Gute Erfahrungen

Das sollte sich mit den neuen Prinzipien nicht wiederholen – und funktionierte 60 Jahre lang sehr gut. Ablesbar war das zum Beispiel an der Zahl der Streiktage, die in Deutschland im internationalen Vergleich immer sehr niedrig war. Denn wenn anderswo zuerst die Lokführer, dann die Heizer, dann die Schaffner und dann die Stellwerksbeamten streikten, galt in Deutschland eben das Prinzip "ein Betreib, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag", das die volkswirtschaftlichen Schäden durch Streiktage in Grenzen hielt.

Doch im Jahr 2010 erklärten Juristen des Bundesarbeitsgerichts dieses bewährte Prinzip plötzlich für verfassungswidrig. Seitdem können unterschiedliche, miteinander konkurrierende Gewerkschaften für dieselbe Gruppe von Beschäftigten in einem Betreib unterschiedliche Tarifverträge erzwingen. Das Ergebnis haben die Bundesbürger leidvoll zu spüren bekommen: Piloten legten den Flugverkehr lahm, Lokführer schafften es, Millionen von Reisenden und Pendlern das Leben schwer zu machen.

Gemeinsamer Auftritt?

Klar, dass Arbeitsministerin Andrea Nahles - eine Sozialdemokratin - diesen Zustand als unerträglich empfindet und ihn mit einem neuen Gesetz zur Tarifeinheit entschärfen will. Mit der Tarifeinheit will die Regierung per Gesetz unterschiedliche Gewerkschaften in einem Betrieb dazu bringen, in Tarifverhandlungen für dieselbe Beschäftigtengruppe gemeinsam aufzutreten. Sie können sich absprechen, eine Tarifgemeinschaft bilden oder den Tarifvertrag der anderen Gewerkschaft übernehmen.

Kommt es jedoch zum Streit zwischen den Gewerkschaften, gilt das Recht des Größeren: Dann soll nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten. Das Streikrecht wäre indirekt berührt: Arbeitsrichter könnten einen Arbeitskampf als rechtswidrig ansehen, wenn die streikende Gewerkschaft im Betrieb keine Mehrheit hat.

Angriff auf das Streikrecht?

Die Opposition im Deutschen Bundestag hält indes nicht viel von dem Gesetzentwurf. Er sei laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vermutlich ein unzulässiger Eingriff in die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit. Diese besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften. Eingriffe in dieses Recht seien zwar möglich, müssten aber ausreichend gerechtfertigt sein. Die im Entwurf genannten Gründe reichten hier nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes nicht aus. Die Experten hätten deshalb Zweifel, dass das Gesetz am Ende verfassungsgemäß ist.

Die Linke spricht zudem von einem Angriff auf das im Grundgesetz garantierte Streikrecht der Arbeitnehmer. Denn mit der Unterscheidung zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaft entstünden zwei Klassen von Gewerkschaften: Die einen, die noch streiken dürften und die anderen, die bestenfalls Tarifergebnisse abnicken dürften.

Der DGB ist gespalten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund, in dem die großen Mehrheitsgewerkschaften zusammengeschlossen sind, verhält sich übrigens in dieser Frage auffallend still und zurückhaltend. Viele im DGB wünschen sich gerne die alten Zeiten und das Prinzip "ein Betrieb, eine Gewerkschaft" zurück, die IG Metall begrüßt deshalb auch den Gesetzentwurf ausdrücklich. Dagegen lehnen drei DGB-Gewerkschaften, die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, die Lehrergewerkschaft GEW und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), den Gesetzentwurf ausdrücklich ab.

Alles in allem ist es sehr wahrscheinlich, dass das neue Gesetz, das im Mai im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden soll, vor dem Bundesverfassungsgericht landet. "Am Tag nach dem Inkrafttreten werden wir zur Klage in Karlsruhe sein", sagt zum Beispiel Klaus Dauderstädt, Chef des Deutschen Beamtenbundes dbb, der nicht dem Deutschen Gewerkschaftsbund angehört.