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Tadschikistan: Urteile gegen Extremisten

26. April 2007

In Tadschikistan sind Mitglieder der Islamischen Bewegung Usbekistans wegen Mordes und Terrorismus zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Behörden zufolge ist die Bewegung nach wie vor länderübergreifend aktiv.

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Tadschikisches Ministerium war Anschlagsziel

Das Oberste Gericht Tadschikistans hat Urteile gegen elf Mitglieder der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) verkündet. Zwei Aktivisten der extremistischen Organisation erhielten eine lebenslängliche Haftstrafe, die anderen Freiheitsstrafen zwischen sieben und 28 Jahren. Sie alle wurden der Planung und Durchführung zweier Terroranschläge vor dem Gebäude des tadschikischen Katastrophenschutzministeriums im Januar und Juni 2005 schuldig gesprochen, sowie einiger Morde, darunter an Mitarbeitern der Rechtsschutzorgane.

Anschläge galten Minister

Während des Prozesses teilte der vorsitzende Richter Nur Nurow mit, Hauptorganisator der Verbrechen sei der usbekische Bürger Bachtier Amanbajew gewesen. Nach dem Tod des Führers der IBU, Dschuma Namangani, vor einigen Jahren, sei Amanbajew von Afghanistan nach Tadschikistan gewechselt, wo er eine bewaffnete Gruppierung gegründet habe, der sowohl tadschikische als auch usbekische Bürger angehört hätten. Nurow sagte: "Als Dschuma Namangani starb, ging Amanbajew nach Tadschikistan. Gemeinsam mit ihm drangen in unser Land weitere Mitglieder der Islamischen Bewegung Usbekistans ein. Später bildeten sie die illegale bewaffnete Bande, die in Tadschikistan schwere Verbrechen beging, darunter auch Morde."

Nurow zufolge richteten sich die Explosionen vor dem Gebäude des Katastrophenschutzministeriums vor zwei Jahren gegen den damaligen Chef der Behörde, Mirso Zijoew. Laut den Aussagen der Verurteilten wollten sie den damaligen Minister erschrecken, der seinerzeit als Feldkommandeur der tadschikischen Opposition Dienste der Führer der IBU in Anspruch nahm, sich aber später von einer Zusammenarbeit mit ihr distanzierte. Im Verlauf der Gerichtsverhandlung wurde festgestellt, dass die Verurteilten beabsichtigten, weitere Terroranschläge zu verüben.

Grenzen keine Hindernisse mehr

Der Prozess in der vergangenen Woche war bereits der zweite Prozess in Tadschikistan gegen Mitglieder der IBU. Vor wenigen Tagen verurteilte das Stadtgericht in Chudschand drei usbekische Bürger zu langjährigen Haftstrafen - wegen der Mitgliedschaft in dieser Bewegung. Der Leiter der Abteilung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität beim Innenministerium Tadschikistans, Radschabali Mahmadalijew, sagte, Emissäre der IBU hätten in den letzten Jahre ihre Aktivitäten in Tadschikistan verstärkt. Allein im vergangenen Jahr seien im Lande mehr als 20 Anhänger der inzwischen länderübergreifenden Bewegung festgenommen worden.

Die Grenzen seinen für sie keine Hindernisse mehr. Es sei schwierig, ihnen auf die Spur zu kommen, betonte Mahmadalijew: "Seit fünf bis sechs Jahre kommen sie in Tadschikistan an. Sie stehen in ständigem Kontakt zu ihren Anhängern außerhalb des Landes. Oft gingen sie nach Kirgisistan und in andere Länder, später kehrten sie wieder zu uns zurück. Wir stellten fest, dass sie in unserem Land mehrere Morde verübten, auch Terroranschläge und Raubüberfälle. Erst als uns die Aussagen der ersten Verhafteten vorlagen, kamen wir ihnen auf die Spur. Sie gehen heimlich und konspirativ vor."

Länderübergreifende Zusammenarbeit

Seit Anfang dieses Jahres wurde in Tadschikistan nur ein Anhänger Islamischen Bewegung Usbekistans festgenommen. Möglicherweise haben dank der verstärkten Kriminalitätsbekämpfung seitens der tadschikischen Geheimdienste die Extremisten ihre Präsenz im Lande eingeschränkt. Allerdings könnten sich Emissäre der Islamischen Bewegung Usbekistans nach wie vor in Tadschikistan und in jedem anderen Land der Region aufhalten, unterstrich Mahmadalijew: "In diesem Jahr haben wir bisher nur einen tadschikischen Bürger festgenommen, der Mitglied der Islamischen Bewegung Usbekistans ist. Es liegen Beweise dafür vor, dass er der Gruppierung angehört. Derzeit werden eine Reihe von Maßnahmen zur Ergreifung anderer Mitglieder der Islamischen Bewegung Usbekistans eingeleitet. Kein GUS-Land kann heute garantieren, dass sich auf seinem Territorium keine Extremisten aufhalten. Nicht umsonst bekämpfen wir organisierte verbrecherische Gruppierungen in Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzorganen anderer GUS-Länder, weil diese Gruppierungen länderübergreifend sind."

Nigora Buchari-sade, Duschanbe
DW-RADIO/Zentralasien, 24.4.2007, Fokus Ost-Südost