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E-Zigaretten-Verbot für Kinder und Jugendliche

Fabian Schmidt4. November 2015

Das Bundeskabinett hat ein Verkaufsverbot von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass sie anfangen zu rauchen. Harmlos sind die Geräte nicht, zeigen Studien.

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Infografik Elektronische Zigarette

Mit einem Verkaufsverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche will Gesundheitsministerin Manuela Schwesig eine Gesetzeslücke schließen. Am heutigen Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf - eine Änderung zum Jugendschutzgesetz.

"E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", erklärte Schwesig. Der Konsum dieser Produkte sei "keineswegs harmlos. Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift", begründete die Ministerin den Gesetzentwurf.

Bisher fallen die Inhalationsgeräte in Deutschland nicht unter die Nichtraucherschutzgesetze, weil sie keinen Tabak enthalten und statt des Rauches nur Wasserdampf mit aromatischen Substanzen ausstoßen. Verschiedene Studien zeigen nun aber, dass sie durchaus gesundheitsschädliche Substanzen abgeben können. Vor allem will die Bundesregierung aber verhindern, dass Kinder und Jugendliche sich schon früh an das Rauchen gewöhnen.

Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergab, dass in Deutschland jeder fünfte Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine E-Shisha und jeder siebte eine E-Zigarette probiert habe. 11,3 Prozent der Jugendlichen hätten eines der beiden Produkte genutzt, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.

Hersteller versprechen: Nikotin inhallieren - ohne krebserzeugende Gifte

Herkömmliche Zigaretten emittieren über zehntausend verschiedene chemische Verbindungen. Der Wirkstoff Nikotin ist nur einer davon. Dutzende Giftstoffe sind in solchen Mengen vorhanden, dass sie nachweislich das Krebsrisiko massiv erhöhen, darunter Kohlenmonoxid, Stickoxide, Blausäure und eine Vielzahl polyzyklischer und anderer stabiler Kohlenwasserstoffverbindungen, wie etwa Dioxin.

Das soll die E-Zigarette dem Nutzer ersparen - versprechen die Hersteller. Man könne also Nikotin inhalieren ohne das Krebsrisiko auf sich zu nehmen - oder zumindest mit einem deutlich niedrigeren Risiko.

Dieses Argument machen sich auch andere Befürworter der E-Zigaretten zu eigen: Auch wenn die Forschungslage noch unzureichend sei, könne der Dampf der E-Zigaretten gar nicht so gefährlich sein, wie der Rauch aus der Verbrennung von Tabakprodukten. Folglich sei es allemal besser diesen Dampf zu inhallieren, als eine Zigarette zu rauchen.

Infografik Elektronische Zigarette

Studien zeigen Gefahren

Die Forschungslage zu Gesundheitsgefahren durch E-Zigaretten ist nach wie vor unbefriedigend. Entscheidend ist die Frage, welche Wirkung das langfristige Einatmen der Trägersubstanzen Propylenglycol und Glycerin haben. Propylenglycol wird schon heute in großen Mengen in der Lebensmittelindustrie eingesetzt und gilt allgemein als sicher. Aber es gibt auch Studien, die zeigen, dass die Substanz die Atemwege reizen kann, wenn sie als Nebel eingeatmet wird. Langzeitstudien stehen indes noch aus.

Noch unübersichtlicher ist die Lage bei den verschiedenen aromatischen Zusatzstoffen, die in die Trägersubstanz eingebracht werden. In einzelnen Proben konnten Lebensmittelbehörden immer wieder toxische Stoffe nachweisen. Darüber hinaus gab es eine Studie, veröffentlicht 2014 in Nature, die zeigte, dass menschliche Bronchialzellen, die in vitro gezüchtet wurden, sich durch Benebelung mit Dämpfen von E-Zigaretten, genetisch veränderten. Damit verhielten sich die Zellen ähnlich wie bei Benebelung mit normalem Zigarettenrauch.

Markteinführung traf Gesetzgeber unvorbereitet

Seit der Markteinführung der E-Zigaretten um 2005, taten sich Gesetzgeber weltweit schwer mit der Einstufung, was E-Zigaretten überhaupt seien. Im Kern geht es um die Frage: Sind sie ein relativ gesünderes Hilfsmittel für schwer abhängige Raucher oder eine vermeintlich harmlose Verführung für Nichtraucher und damit quasi eine Einstiegsdroge?

Einige Staaten, wie etwa Singapur oder Brasilien haben die Inhallationsgeräte sehr früh komplett verboten. Die US-Lebensmittelbehörde (FDA) unterlag vor Gericht bei der Bemühung, die Geräte und die darin zu inhallierenden Substanzen als Medikamente einzustufen. Nun bemüht sich die Behörde um eine Regulierung im Rahmen der Tabakwaren-Gesetzgebung.

So verfährt auch die Europäische Union: Kommission und Parlament haben die E-Zigarette im April 2014 in die Tabakrichtlinie aufgenommen. Nun müssen die Mitgliedsstaaten ihre jeweilige Gesetzgebung entsprechend anpassen. Dabei soll für die Inhalationsflüssigkeit eine Obergrenze für den Nikotingehalt von 20 Milligramm pro Milliliter gelten.

Die WHO empfiehlt Gesetzgebern, die Nutzung von E-Zigaretten in geschlossenen Räumen einzuschränken, bestimmte Aromastoffe zu verbieten und den Verkauf an Minderjährige zu untersagen. Dieser Sichtweise hat sich die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf jetzt angenähert.

fs/gh (dpa/AFP)