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Deutsche Finanzhilfe für bosnischen Gerichtshof fortgesetzt

8. Mai 2008

Mit mehr als 2 Millionen Euro hat Berlin bisher die Arbeit des Gerichtshofes von Bosnien-Herzegowina im Bereich Kriegsverbrecherprozesse unterstützt. Ab 2009 soll Sarajewo aber die Kosten allein tragen.

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Botschafter Schmunk (li.) im Gerichtshof (5.5.08)Bild: DW

Der deutsche Botschafter in Bosnien-Herzegowina, Michael Schmunk, hat in Sarajewo einen Vertrag unterzeichnet, durch den die Bundesregierung dem Gerichtshof von Bosnien-Herzegowina weitere 600.000 Euro zur Verfügung stellt. Seit 2005 besteht die Strafkammer für Kriegsverbrechen am Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina. Deutschland hat bisher jedes Jahr 600.000 Euro für die Tätigkeit der Kammer zur Verfügung gestellt.

Notwendige Wahrheiten

Botschafter Schmunk begrüßte im Namen der Bundesrepublik Deutschland, dass ein weiteres Abkommen über eine Unterstützung der Strafkammer für Kriegsverbrechen geschlossen werden konnte. „Dies ist eine der Institutionen, die aus unserer Sicht eine enorme Bedeutung für die Zukunft Bosnien-Herzegowinas haben“, sagte der Botschafter und fügte hinzu: „Dieses Land braucht Wahrheit, es braucht Fakten für die Wahrheit und es braucht eine klare Rechtslage für die Wahrheit. Wahrheit wiederum ist wichtig für Versöhnung. Solange nicht alles bekannt ist, was passiert ist und wer die Täter waren, solange wird das Land nicht zur Ruhe kommen. Wir wollen aber nicht nur, dass das Land zur Ruhe kommt, sondern dass es möglichst bald alle seine Kraft zusammennehmen kann, um in die Europäische Union zu kommen.“ Einschließlich dieser Spende hat Deutschland bis jetzt den Gerichtshof Bosnien-Herzegowina mit insgesamt 2,4 Millionen Euro unterstützt.

Finanzierung aus dem In- und Ausland

Außer von Deutschland wird der Gerichtshof von Bosnien-Herzegowina durch etwa 40 Länder unterstützt. Die meisten Geldgeber sind EU-Mitgliedsstaaten. Die Mittel, die von der internationalen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden, werden vorwiegend für die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft verwendet – insbesondere die der Sonderstrafkammer für Kriegsverbrechen und der Abteilung für organisierte Kriminalität. Mit den Spendengeldern werden ferner die Kosten für die Einstellung von internationalen Richtern, Rechtsberatern und Anklägern beglichen.

Zusätzlich zu den ausländischen Spenden erhält der Gerichtshof auch Mittel aus dem Staatsbudget. Im bosnischen Gesamthaushalt von sind für den Gerichtshof von Bosnien-Herzegowina jährlich rund 5,3 Millionen Konvertibler Mark vorgesehen, das entspricht 2,7 Millionen Euro. Die aus dem Etat für den Gerichtshof von Bosnien-Herzegowina bereit gestellten Mittel werden für die Gehälter der Richter und des Verwaltungspersonals sowie für Reise- und Bürokosten verwendet.

Unterstützung zeitlich beschränkt

Nach Einschätzung der internationalen Gemeinschaft ist die Fortsetzung der Arbeit des Gerichtshofes von Bosnien-Herzegowina außerordentlich wichtig, insbesondere nach der geplanten Schließung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien ICTY in Den Haag im Jahr 2010. Die internationale Gemeinschaft ist bereit, die finanzielle Unterstützung für den Gerichtshof in Sarajewo fortzuführen. Schrittweise müsse aber Bosnien-Herzegowina selbst die Verantwortung übernehmen. Die Geberländer haben zugesagt, die Arbeit des Gerichtshofes von Bosnien-Herzegowina bis 2009 zu unterstützen.

Samir Huseinovic