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EuGH stärkt Klagerechte von Umweltverbänden

12. Mai 2011

Bislang durften nur persönlich Betroffene Widerspruch gegen Genehmigungen von Kraftwerken einlegen. Das Klagerecht von Umweltverbänden war begrenzt. Eine unzulässige Einschränkung, urteilten nun die EU-Richter.

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Skulpur auf dem Kirchberg-Plateau vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (Foto: pa/dpa)
Europäischer Gerichtshof stärkt UmweltverbändeBild: picture-alliance/dpa

Die Bundesregierung könnte bei der geplanten Energiewende auf neue Schwierigkeiten stoßen. Denn künftig dürfen Umweltverbände gegen Großprojekte mit Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur vor Gericht ziehen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (12.05.2011) in Luxemburg.

Durften nach deutschem Recht bisher nur Einzelne vom Klagerecht Gebrauch machen, wenn sie ihre eigenen Rechte verletzt sahen, weiteten die Richter diese Regelung nun aus. Das könnte eine Klageflut zur Folge haben und damit den Bau zusätzlicher Kohlekraftwerke erheblich verzögern. Diese aber werden von Regierungsvertretern als eine der Alternativen zu Atomkraftwerken gesehen.

EuGH beseitigt Zweifel über Klagerecht

Aus dem Kühlturm eines Steinkohlekraftwerks in Rostok steigt weißer Dampf auf (Foto: pa/dpa)
Ist die geplante Energiewende des Bundes gefährdet?Bild: picture-alliance/dpa

In dem vorliegendem Fall ging es um das geplante Trianel Steinkohlekraftwerk im nordrhein-westfälischen Lünen. Die zuständige Bezirksregierung hatte 2008 eine erste Teilgenehmigung für den Bau erteilt. Dagegen legte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht in Münster ein - mit der Begründung, das Kraftwerk sei eine Gefahr für die umliegenden Naturschutzgebiete und verstoße damit gegen EU-Recht. Das Gericht teilte zwar inhaltlich die Bedenken des BUND. Es hatte aber Zweifel, ob die Umweltorganisation das Recht habe, damit vor Gericht zu ziehen, weil diese nicht als Einzelperson in ihren Rechten verletzt war.

Die Straßburger Richter urteilten jetzt mit einem klaren "Ja". Eine Nichtregierungsorganisation, die sich für den Umweltschutz einsetzt, dürfe vor Gericht gegen Entscheidungen vorgehen, die "möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben". Und das, "obwohl das nationale Verfahrensrecht dies nicht zulässt". Die deutschen Gesetze schränke die Klagerechte von Umweltverbänden bei Genehmigungsverfahren unzulässig stark ein, so der EuGH. Wenn ein Konflikt zwischen nationalem und europäischem Recht herrscht, gilt also EU-Recht.

BUND sieht sich gestärkt, doch auch die Gegenseite gibt sich zufrieden

Kohlekreislager in Hamburg auf der Baustelle des Steinkohlekraftwerks Moorburg (Foto: pa/dpa)
Der BUND will nun weitere Verfahren gegen Kohlekraftwerke durchsetzenBild: picture-alliance/dpa

Der Grünen-Europaabgeordnete Gerald Häfner begrüßte das Urteil. Es sei ein Beispiel dafür, "dass Europa fortschrittlicher ist als Deutschland". Die Ausweitung der Klagemöglichkeiten für Umweltorganisationen sei längst überfällig gewesen.

Zufiredenheit auch bei der Nichtregierungsorganisation: "Mit dem Urteil steigen auch die Chancen des BUND, als Anwalt von Umwelt- und Naturschutz überflüssige und klimaschädliche Kohlekraftwerke zu verhindern", sagte der BUND-Vorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Paul Kröfges. Die Umweltorganisation sieht sich deshalb bei ihren Klagen gegen weitere Kohlekraftwerke gestärkt, darunter auch das Hamburger Kohlekraftwerk Moorburg und ein Kraftwerk in Datteln.

Doch auch die Trianel Kohlekraftwerk Lünen Gmbh, eine Kooperation von Stadtwerken, äußerte sich zufrieden. Geschäftsführer Manfred Ungethüm sagte, entscheidend sei, dass die EuGH-Richter für Rechtssicherheit gesorgt hätten. Der Stromkonzern RWE erklärte, er erwarte keine Auswirkungen für das eigene Geschäft. Das Urteil ändere schließlich nichts an den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Entscheidung über das Kraftwerk steht noch aus

Der Weg zum Stopp oder aber zur Inbetriebnahme des Kraftwerks in Lünen ist mit dem jetzt gefällten Urteil längst noch nicht frei. Das Oberlandesgericht, das bei der Auslegung europäischer Bestimmungen um die Hilfe der EU-Richter gebeten hatte, muss nun selbst entscheiden, wie es in dem vorliegenden Fall weitergeht.

Autorin: Ursula Kissel (dapd, dpa, afp)
Redaktion: Sabine Faber