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Infektionsschutzgesetz: Kulturrat erleichtert

Dagmar Breitenbach
19. November 2020

Die Kultur erhält im neu verabschiedeten Infektionsschutzgesetz eine Sonderstellung. Sie fällt nicht mehr unter "Freizeit", was positiv aufgefasst wird.

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Kultur im Lockdown: Ein Mann sitzt mit weitem Abstand zu anderen Gästen in einem Kinosaal der Zeise-Kinos
Abstand halten war nicht genug - derzeit sind Kultureinrichtungen im zweiten LockdownBild: Daniel Reinhardt/dpa/picture alliance

Erfreut zeigte sich am Donnerstag (19.11.2020) der Deutsche Kulturrat, dass der Gesundheitsausschuss des Bundestages seiner Forderung nachgekommen ist und die Kultur in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) als eigenen Bereich aufgenommen hat. Das Gesetz beinhaltet auch eine differenzierte Betrachtung der Grundrechte-Einschränkungen im Kulturbereich, insbesondere bei der Bewertung der Kunstfreiheit.

Seit Ausbruch der Pandemie in Deutschland kämpft die Branche mit Schließungen, Verboten, Absagen und Einschränkungen. Viele Menschen sind seit Monaten ganz oder zeitweise arbeitslos.

In einem Newsletter ("Corona versus Kultur") auf seiner Website zeigt sich der Spitzenverband der Bundeskulturverbände nun erfreut darüber, dass "die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind, nicht mehr in einen Topf geworfen" werden. Man habe vorab gefordert, Kultur nicht länger unter Freizeit zu subsumieren: "Eine Trennung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird, so unsere Position, dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht."

Kultureinrichtungen mehr als reine "Vergnügungsorte"

"Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen", so Kulturrat Geschäftsführer Olaf Zimmermann, der betonte, dass das mit der gestrigen Entscheidung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich geworden sei. "Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos u.a. sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird."

Kultur in der Coronakrise: Schaukasten eines Theaters, darin ein Programm, auf dem ein Zettel klebt, worauf "ABGESAGT" steht - Deutschland, Fechen | Coronakrise | Hygienekonzept Theater
Das große Dilemma: In diesem Jahr mussten viele Kulturveranstaltungen ausfallenBild: picture-alliance/dpa

Zimmermann hob einen Satz der Begründung als besonders wichtig hervor: "Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden."

Auch die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) nahm Stellung. "Die ursprünglich geplante Einordnung der Kultur zwischen Freizeitgestaltung und Bordellbesuchen war absolut inakzeptabel", sagte DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens in einer Pressemitteilung. "Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber kurzfristig doch noch im Sinne der Kultur reagiert hat."

Kein Freizeitspaß, kein Luxus

Kultur- und Veranstaltungsbereich waren entsetzt, als unter anderem Theater, Kinos, Museen und Opernhäuser Anfang November in einem zweiten Lockdown schließen mussten, obwohl sie strenge Hygieneforderungen erfüllt hatten.

Till Brönner, weltweit erfolgreicher Jazzmusiker und Fotograf, brachte es kurz vor dem Lockdown auf Facebook auf den Punkt: "Wenn ein gesamter Berufszweig per Gesetz gezwungen wird, seine Arbeit zum Schutze der Allgemeinheit ruhen zu lassen, dann muss doch die Allgemeinheit dafür sorgen, dass die Menschen nach Corona noch da sind - das ist kein Luxusproblem, das ist ein Kernproblem."

Im Museumsbereich sieht Ulrike Groos, Direktorin des Kunstmuseums Stuttgart, das ganz ähnlich. "Wir sind weder ein Luxus noch ein Freizeitspaß. Wir sind Bildungseinrichtungen", sagte sie kurz vor dem zweiten Lockdown der "Süddeutschen Zeitung".