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Der "Zwarte Piet" darf bleiben

12. November 2014

Im Streit um den Nikolaus-Helfer Schwarzer Piet in den Niederlanden haben die Gegner eine Niederlage erlitten. Der Staatsrat entschied für die Tradition. Die Frage des Rassismus bleibt weiter ungeklärt.

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Niederlande Urteil zu Sinterklaas und Zwarte Piet Archiv 2013 (Foto: picture alliance/ap)
Bild: picture-alliance/AP Photo/P. Dejong

Der Nikolaus darf bei seinem öffentlichen Einzug von den schwarz-angemalten Pieten begleitet werden, urteilte das höchste Verwaltungsgericht des Landes in Den Haag. Ein Bürgermeister habe kein Recht, dies wegen möglicher Diskriminierung zu verbieten.

In erster Instanz hatte ein Gericht in Amsterdam den Klägern noch recht gegeben und "Zwarte Piet" eine "negative stereotype Figur" genannt.

Kein Aussage über Rassismus

Jedes Jahr Mitte November wird der "Sinterklaas", wie der Nikolaus im Niederländischen heißt, bei seinem Einzug in Städte und Dörfer traditionell von den bunt kostümierten Helfern begleitet. Am 5. Dezember bringen die Pieten den Kindern die Geschenke.

Bürger und Organisationen hatten die Stadt Amsterdam verklagt, weil sie den Nikolaus-Umzug im November 2013 erlaubt hatte. Zur Rassismus-Frage äußerte sich der Staatsrat am Mittwoch nicht. Dazu sei er nicht befugt, heißt es in dem Urteil. Viele schwarze Niederländer klagen, dass "Zwarte Piet" rassistisch sei. Dagegen wollen viele weiße Niederländer die Tradition des Kinderfestes beibehalten.

In Deutschland ist der "Negerkuss" längst zum "Schaumkuss" geworden und auch das Lied von den "Zehn kleinen Negerlein" wird kaum noch gesungen.

gmf/sti (dpa)