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Politik

Urteil zu NPD für 17. Januar geplant

3. November 2016

Seit 2013 befasst sich das Verfassungsgericht mit dem vom Bundesrat beantragten Verbot der rechtsextremen Partei. Für Verzögerung sorgte die Beschäftigung der Karlsruher Richter mit CETA. Doch nun ist ein Ende in Sicht.

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Eine NPD-Demonstration im Mai vergangenen Jahres in Erfurt (Foto: Imago)
Eine NPD-Demonstration im Mai vergangenen Jahres in ErfurtBild: Imago

Das Bundesverfassungsgericht will nach monatelangen Beratungen sein Urteil im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD am 17. Januar verkünden. Das berichteten übereinstimmend die Deutsche Presse-Agentur und die Zeitungen der "Funke Mediengruppe" unter Berufung auf Bundesratskreise. Die Länderkammer hat das NPD-Verbot beantragt. Dafür müsste erwiesen sein, dass die Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Das hatten die Verfassungsrichter Anfang März in einer dreitägigen Verhandlung zu klären versucht. Seither drang so gut wie nichts mehr nach außen. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle berät im Geheimen.

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Erstes Anlauf scheiterte wegen Informanten des Verfassungsschutzes

Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert. Damals kam im Verfahren ans Licht, dass der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten hatte. Bei einem Verbot müsste sich die NPD auflösen. Abgeordnete verlören ihr Mandat, das Parteivermögen könnte eingezogen werden. Ersatzorganisationen dürften sich nicht gründen. Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus.

Das Bundesverfassungsgericht war beim letzten Parteiverbot in den 50er Jahren davon ausgegangen, dass eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung dazukommen muss. Heute muss ein Verbot auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestehen. Im Verlauf der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Verfassungsrichter der Frage der tatsächlichen Bedeutung der NPD im politischen Geschehen einen hohen Stellenwert beimessen.

Entscheidung ursprünglich noch für 2016 geplant 

Die Bundesländer hatten sich bereits darauf eingestellt, dass in diesem Jahr keine Entscheidung mehr über ein NPD-Verbot fallen wird. Ursprünglich hätten die Karlsruher Richter noch 2016 die Entscheidung verkünden wollen, meldeten die Funke-Blätter weiter. Doch unter anderem wegen des Eilverfahrens zum europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sei es zu der Verzögerung gekommen. 

sti/kle (dpa, epd, kna, rtr)