1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Verkauf von "Pegida-Galgen" untersagt

28. September 2018

Wie weit darf Kritik an Politikern gehen? Ex-Minister Sigmar Gabriel wollte nicht dulden, dass kleine Galgen verkauft werden, die für ihn "reserviert" sind. Und die Richter in Hamburg gaben ihm Recht.

https://p.dw.com/p/35ciG
Deutschland Pegida Kundgebung in Dresden
Bild: Reuters/H. Hanschke

Fremdenfeindliche Demonstranten hatten 2015 in Dresden ein Requisit mitgebracht (Archivbild): Ein hölzernes Galgenkonstrukt, daran zwei Schlingen, laut Aufschrift "reserviert" für Kanzlerin Merkel und ihren Stellvertreter, den damaligen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

Trotz verbesserungswürdiger Orthographie - der Vorname des Ministers war mit e geschrieben - erfreute sich der Pegida-Galgen bei den Anhängern der Bewegung solcher Beliebtheit, dass dessen Konstrukteur die Chance sah, die herabsetzende Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung mit sprudelnden Einnahmen zu verbinden. Der Werkzeughändler aus dem Erzgebirge baute das hölzerne Gerüst im Miniformat nach und vertrieb es im Internet.

Gabriel sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte auf Unterlassung. Das Hamburger Landgericht schloss sich dieser Sicht nun an und untersagte den Verkauf des Galgens. Ein bereits im Dezember im Eilverfahren erlassenes Verbot wurde damit bestätigt. Bisher ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, der Händler könnte also noch in Berufung gehen.

Direkte Anspielung auf NS-Todesurteile

Im Gegensatz zum Erbauer befand das Gericht, der Galgen gehe in seinem "Aussagegehalt" weit über eine von Gabriel hinzunehmende Kritik an seiner politischen Tätigkeit oder der Flüchtlingspolitik der Regierung hinaus. Durch die Kombination aus Galgen und Beschriftung komme zum Ausdruck, dass der Händler es wegen eines angeblichen "Verrats" am deutschen Volk für gerechtfertigt halte, "dass der Kläger unter besonderer Bloßstellung und Herabwürdigung seiner Person angeprangert und auf martialische Weise hingerichtet werde".

Dies sei als direkte Anspielung auf die Todesurteile des berüchtigten Volksgerichtshofs während der NS-Zeit zu werten, führten die Richter weiter aus. Die Minigalgen waren außer mit Gabriels Namen auch mit der Bezeichnung "Volksverräter" beschriftet - einem Begriff, mit dem die Nationalsozialisten ihre Gegner schmähten.

Keine Satire

Der 35 Zentimeter hohe Nachbau, der für knapp 30 Euro angeboten wurde, ist laut Urteil nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Anders als vom Händler behauptet, handele es sich nicht um Satire. Gegenüber der "massiven Herabsetzung der Person des Klägers" trete auch eine etwaige "sachbezogene Auseinandersetzung" mit der Politik und den Verantwortlichkeiten Gabriels "völlig in den Hintergrund".

In die Abwägung bezog das Gericht nach eigenen Angaben außerdem mit ein, dass der Vertrieb aus "Gewinninteresse" erfolgte. Der Händer hatte sein Produkt mit dem Slogan beworben: "Original vom Original ... bestens bekannt aus Film und Fernsehen."

jj/sti (dpa)