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Entschärftes Völkerrecht

Steffen Leidel24. Juni 2003

George Bush, Fidel Castro oder Ariel Scharon: Gegen sie sind in Belgien Klagen wegen Kriegsverbrechen eingegangen. Ein einzigartiges Gesetz machte es möglich. Nach Mahnungen der USA gilt das jetzt nur noch eingeschränkt.

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Der US-Präsident in bester GesellschaftBild: AP

Dass der US-Verteidigungsminister auf dem internationalen Parkett mit Worten gerne poltert und scheppert, ist hinreichend bekannt und insofern nicht immer der Erwähnung wert. Doch als Donald Rumsfeld beim jüngsten Treffen der NATO-Verteidigungsminister in Brüssel Mitte Juni 2003 damit drohte, das Hauptquartier des Militärbündnisses aus Brüssel zu verlegen, muss es in den Ohren der belgischen Regierung gewaltig gedonnert haben. Ein Umzug käme für die Stadt, in der rund 3000 zivile und militärische Mitarbeiter der NATO leben, einer Katastrophe gleich.

Rumsfeld zeigte sich verärgert darüber, dass in den vergangenen Wochen gegen die führenden Köpfe der Regierung von George Bush - darunter der Präsident persönlich, seine Beraterin Condoleeza Rice, Vizepräsident Dick Cheney und Außenminister Colin Powell - Klagen wegen Kriegsverbrechen vor belgischen Gerichten eingereicht worden waren. Auch der Irak-Befehlshaber Tommy Franks soll sich verantworten. Mehrer Iraker und Jordanier haben ihn wegen des mutmaßlichen Einsatzes von Splitterbomben in bewohnten Gebieten im jüngsten Irak-Krieg angeklagt.

Anklage gegen jeden Kriegsverbrecher möglich

Am Montag (23. Juni 2003) informierte die belgische Regierung die USA und die NATO über ihre geplanten Änderungen an dem umstrittenen Kriegsverbrechergesetz. 1993 hatte Belgien ein Gesetz verabschiedet, das eine Anklage wegen Völkermord und Kriegsverbrechen zuließ, unabhängig davon, wo die Taten begangen und von wem diese ausgeführt wurden. Als einziges Land der Welt hatte es damit die volle Umsetzung des so genannten "Weltrechtsprinzips" (Universal Jurisdiction) möglich gemacht. "Diese Prinzip gilt auch Deutschland, allerdings nur wenn es einen Anknüpfungspunkt an die deutsche Rechtordnung gibt", sagt Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht in Bochum. Das ist dann der Fall wenn beispielsweise der Täter in Deutschland gelebt hat oder die Opfer Deutsche sind.

Allerdings hatte das Gesetz mit den guten Absichten schlechte Nebenwirkungen auf die belgische Außenpolitik. Als gegen den israelischen Ministerpräsident Ariel Scharon Klage eingereicht wurde, zog Israel seinen Botschafter aus Brüssel zurück. Eine Gruppe von Palästinensern und Belgiern fordert, Scharon für die Massaker in den palästinensischen Flüchtlingslagern Sabra und Schatila 1982 zur Verantwortung zu ziehen. Einen weiteren Rückschlag erhielt Belgien, als es einen Haftbefehl gegen einen kongolesischen Minister erlassen wollte. Dessen Regierung zog vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag - mit Erfolg. Amtierende Politiker sind im Ausland immun gegen Klagen, so der Richterspruch.

Immunität für Spitzenpolitiker

Die Klagen gegen Bush oder Powell hätten deshalb keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Außerdem hatte das belgische Parlament bereits im April eine erste Änderung des Gesetzes beschlossen, nach der Klagen gegen Politiker aus demokratischen Staaten direkt an deren Justiz verwiesen werden. Den USA ging dies nicht weit genug. Nach Rumsfelds Drohgebärden folgte jetzt eine weitere Änderung: Künftig wird das Gesetz nur noch angewendet, wenn ein "klarer Bezug zu Belgien" besteht und wenn es um ein nicht-demokratisches Land geht. So muss ein mutmaßlicher Täter Belgier sein oder in Belgien leben. Opfer von Straftaten müssen ebenfalls Belgier sein oder mindestens seit drei Jahren in dem Land leben.

Ist Belgien also vor den USA eingeknickt? Dass die USA ihre völkerrechtlichen Vorstellungen häufig durch politischen Druck durchsetzen, habe sicher eine Rolle gespielt, meint Norman Paech, Völkerrechtler an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik. "Das hat man ja in den Golfkriegen gesehen." Allerdings habe die Einschränkung des Gesetzes auch praktische Gründe, sagt Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht in Köln. "Es gibt auch viele Fälle von Missbrauch. Viele Vorwürfe, die in den Klagen präsentiert werden, sind einfach erfunden." Das in jedem Fall – weltweit - nachzuprüfen, überfordere jede Justiz. Außerdem mache es keinen Sinn, das Weltrechtsprinzip gewaltsam gegen den Willen von Staaten wie die USA durchzusetzen. "Das bringt nur Misslichkeiten", sagt Kempen

Völkerrechtler Heintze sieht in den Einschränkungen dennoch einen "bedauerlichen Schritt". Zwar gebe es mit dem Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) ein neues Instrument im Kampf gegen Kriegsverbrechen. "Das Problem ist, dass der Strafgerichtshof nur bei Verbrechen in den Staaten aktiv werden kann, die das ICC-Statut ratifiziert haben". Zahlreiche Länder wie die USA, Indien, China oder Israel weigern sich aber, sich der Rechtssprechung des ICC zu unterstellen. "Auch in Indonesien könnte er nicht tätig werden, obwohl das nötig wäre", so Heintze. Außerdem kann der ICC nur Fälle annehmen, die vor dem 1. Juli 2002 begangen wurden.