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Ein Urteil für die EU

13. Juli 2009

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon ist in der EU größtenteils erleichtert aufgenommen worden. Neben der Zustimmung der Iren fehlen nun noch zwei Unterschriften: aus Polen und Tschechien.

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Bild: AP

Am 30. Juni 2009 hat ganz Europa nach Deutschland geschaut. Dort hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, ob der Vertrag von Lissabon mit der deutschen Verfassung vereinbar ist. Das deutsche Urteil ist ein positives Zeichen für den EU-Reformvertrag - auch wenn es ein "Ja, aber"-Urteil ist.

Neben der Unterschrift des deutschen Präsidenten, der das Urteil abwarten wollte, fehlen dem Vertrag noch die Unterschriften des polnischen und tschechischen Präsidenten sowie das "Ja" der Iren.

Lesen Sie mehr über die Entscheidung in unserem Dossier.