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Verfassungsgericht stärkt Abgeordnete

28. Februar 2012

Auch wenn Entscheidungen über Euro-Hilfsmaßnahmen dringend und vertraulich sind: ein exklusives Sondergremium verstößt gegen das Grundgesetz, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

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Richter am Bundesverfassungsgericht Foto: reuters)
Bild: Reuters

Die Bundesverfassungsrichter hatten darüber zu entscheiden, in wie weit das Parlament beteiligt werden muss, wenn es um Maßnahmen des EU-Rettungsschirms EFSF geht. Der bisher geltende Mechanismus sieht vor, dass nur ein kleines Gremium aus neun Abgeordneten zusammenkommt, um darüber zu bestimmen, ob und wie die Mittel des Euro-Rettungsschirms EFSF eingesetzt werden, wenn es eilig ist. Doch das verletzt die Abgeordnetenrechte, befand das oberste Gericht. Nur wenn es darum geht, Staatsanleihen aufzukaufen, sei der kleine Entscheidungszirkel gerechtfertigt - aus Gründen der Vertraulichkeit.

Erfolg für SPD-Abgeordnete

Gegen die Verfahrensregel hatten die beiden SPD-Abgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert geklagt. Sie sahen sich in ihren Rechten als Abgeordnete beschnitten. Es reichte ihnen nicht aus, dass das Sondergremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses bestehen sollte, die unter Einbeziehung aller Fraktionen ausgewählt werden. "Der Deutsche Bundestag erfüllt seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder", stellen die Richter grundsätzlich fest und geben den Klägern damit recht. Das exklusive Neuner-Gremium schließe die übrigen 611 Abgeordneten von wesentlichen Entscheidungen aus.

Plaintiffs Peter Danckert (L) and Swen Schulz arrive for the proclamation of a verdict on German parliament's role in Europe's EFSF bailout fund in Karlsruhe February 28, 2012. Germany's top court said on Tuesday a parliamentary committee set up to approve urgent action by the euro zone bailout fund was "in large part" unconstitutional, in a ruling that may hamper Berlin's ability to tackle Europe's debt crisis. REUTERS/Alex Domanski (GERMANY - Tags: POLITICS)
Erfolgreich geklagt: Peter Danckert und Swen SchulzBild: Reuters

Das stört die Richter auch deswegen, weil es die "haushaltpolitische Gesamtverantwortung" des Bundestags berührt. Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, ist nun diese Gesamtverantwortung gestärkt und die Zuständigkeit des Neuner-Gremiums auf ein "absolut notwendiges"  Minimum reduziert. Dies habe die SPD im Gesetzgebungsverfahren gefordert und dadurch würden "die Euro-Rettungsmaßnahmen transparenter und für die Menschen nachvollziehbarer".

Neue Regelung erforderlich

Die Befürworter der umstrittenen Regelung fürchten jetzt um die Funktionsfähigkeit des Parlaments, wenn Entwicklungen auf dem Finanzmarkt schnelle Entscheidungen erfordern. Für das Bedürfnis, schnell und wirksam reagieren zu können, zeigten die Karlsruher Richter Verständnis. Aber, so gab der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsbegründung zu bedenken: "Funktionsfähigkeit ist kein Selbstzweck".

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte in einer ersten Stellungnahme nach dem Urteil, dass nun "der Korridor für Lösungen verkürzt ist.” Er nannte den Richterspruch aber "persönlich plausibel" und "in der Sache überzeugend". Lammert äußerte sich zuversichtlich, den Entscheidungsmechanismus rasch neu regeln zu können. Er betonte, dass das Sondergremium nicht gänzlich verfassungswidrig sei und zeigte sich überzeugt, den Mechanismus "durch sorgfältige Beratung neu justieren" zu können. Gleichzeitig distanzierte sich der Bundestagspräsident auch von dem Absatz im Stabilisierungsmechanismusgesetz (StabMechG), den die Verfasungsrichter beanstandet hatten: "Ich will niemand einem Vorwurf machen, aber wir hatten schon im Beratungsprozess unterschiedliche Vorstellungen."

Bundestagspraesident Norbert Lammert in Berlin waehrend eines Interviews. Foto: Michael Gottschalk/dapd
Bundestagspräsident Lammert hat Verständnis für das UrteilBild: dapd

Hoffnungen machen sich nun die Grünen. Sie haben beim BVG noch ein Verfahren laufen, bei dem es auch um Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestages beim dauerhaften Rettungsschirm ESM geht. Es soll im März entschieden werden. "Die heutige Entscheidung", freute sich Fraktionschef Jürgen Trittin, "macht uns sehr optimistisch, dass auch in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht die Rechte von uns Parlamentariern stärken wird."

Autor: Heiner Kiesel
Redaktion: Peter Stützle